Förderprogramm

SAB Sachsenkredit Energie und Speicher

Förderart:
Darlehen
Förderbereich:
Energieeffizienz & Erneuerbare Energien
Fördergebiet:
Sachsen
Förderberechtigte:
Unternehmen, Privatperson, Verband/Vereinigung, Öffentliche Einrichtung
Fördergeber:

Sächsisches Staatsministerium für Energie, Klimaschutz, Umwelt und Landwirtschaft (SMUL)

Ansprechpunkt:

Sächsische Aufbaubank – Förderbank – (SAB)

Pirnaische Straße 9

01069 Dresden

Weiterführende Links:
SAB Sachsenkredit Energie und Speicher – Förderung für Anlagen zur Produktion von Energie aus erneuerbaren Quellen und Speicher SAB Förderportal

Kurzzusammenfassung

Kurztext

Wenn Sie Investitionen planen, die die Nutzung von Photovoltaik- und Geothermieanlagen im Freistaat Sachsen erhöhen und mit denen der Anteil erneuerbarer Energien am Energieverbrauch für Strom, Wärme und Kälte in Gebäuden in Sachsen gesteigert wird, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen eine Förderung erhalten.

Volltext

Der Freistaat Sachsen unterstützt Sie bei investiven Vorhaben zur Verbesserung der Energieeffizienz und Energieeinsparung sowie zur Substitution fossiler Energieträger.

Sie erhalten die Förderung für

  • die Errichtung oder Erweiterung von Photovoltaikanlagen
    • auf, an oder in unmittelbarem Ortszusammenhang mit Gebäuden oder auf offenen Parkplätzen (Aufdach, Fassade, Freifläche),
    • deren Bruttoleistung nach Umsetzung des Fördervorhabens mehr als 30 kW peak bis einschließlich 1MWp beträgt;
  • den Einbau, Ersatz oder Erweiterung dezentraler ortsfester Speicher
    • für elektrische Energie auf Basis der Umwandlung chemischer Energie (Stromspeicher, Quartierspeicher und Nachrüstsätze),
    • die mit dem öffentlichen Stromnetz dauerhaft gekoppelt und wieder aufladbar sind und
    • die jeweils mit einer Photovoltaikanlage von mindestens 30 kWp gekoppelt werden;
  • den Einbau von elektrisch betriebenen Geothermie-Wärmepumpen
    • in Neubauten oder in deren unmittelbarer Nähe,
    • die überwiegend (das heißt mehr als 50 Prozent der erzeugten Wärme) mindestens einem der folgenden Zwecke dienen:
      • Raumheizung/-kühlung,
      • kombinierte Warmwasserbereitung und Raumheizung/-kühlung;
  • den Einbau oder Erweiterung von Wärme-/Kältespeichern
    • in Neubauten,
    • die aus erneuerbaren Energien gespeist werden.

Sie erhalten die Förderung als Investitionsdarlehen mit Tilgungszuschuss.

Die Darlehenshöhe beträgt zwischen EUR 35.000 und EUR 5 Millionen.

Die Höhe des Tilgungszuschusses beträgt

  • für Anlagen zur Produktion von Energie aus erneuerbaren Quellen und Speicher grundsätzlich bis zu 10 Prozent der förderfähigen Ausgaben, davon abweichend für den Einbau, Ersatz oder die Erweiterung dezentraler, mit dem öffentlichen Stromnetz dauerhaft gekoppelter, wieder aufladbarer ortsfester Speicher bis zu 20 Prozent der förderfähigen Ausgaben,
  • jedoch mindestens EUR 2.500 und höchstens EUR 50.000.

Stellen Sie Ihren Antrag bitte vor Beginn Ihres Vorhabens über das Förderportal bei der Sächsischen Aufbaubank – Förderbank – (SAB).

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