Förderprogramm

ESF Plus-Richtlinie Gleichstellung im Erwerbsleben 2021–2027 – B – Gründerinnenprämie

Förderart:
Zuschuss
Förderbereich:
Existenzgründung & -festigung, Frauenförderung
Fördergebiet:
Sachsen
Förderberechtigte:
Existenzgründer/in
Fördergeber:

Sächisches Staatsministerium der Justiz und für Demokratie, Europa und Gleichstellung

Ansprechpunkt:

Sächsische Aufbaubank – Förderbank – (SAB)

Pirnaische Straße 9

01069 Dresden

Weiterführende Links:
ESF Plus Gleichstellung – Teil B: Gründerinnenprämie SAB-Förderportal

Kurzzusammenfassung

Kurztext

Wenn Sie als Frau ein Unternehmen gründen möchten und von besonderen Hemmnissen betroffen sind, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.

Volltext

Der Freistaat Sachsen unterstützt mit Mitteln aus dem Europäischen Sozialfonds (ESF) Plus Sie als Frau mit einem besonderen Gründungshemmnis bei Ihrer Unternehmensgründung.

Sie erhalten einen Zuschuss zum Lebensunterhalt und zu den Sozialversicherungskosten sowie einen Kinderbonus.

Die Höhe der Förderung beträgt

  • in den ersten 6 Monaten EUR 1.320 pro Monat als Zuschuss zum Lebensunterhalt, EUR 300,00 pro Monat als Zuschuss zu den Sozialabgaben und EUR 140,00 pro Monat als Kinderbonus bei 1 betreuungspflichtigem Kind im Haushalt;
  • für weitere 9 Monate EUR 300,00 pro Monat als Zuschuss zu den Sozialabgaben und EUR 140,00 pro Monat als Kinderbonus bei 1 betreuungspflichtigem Kind im Haushalt.

Sie erhalten keinen Zuschuss zu den Sozialabgaben, wenn Sie einer sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung nachgehen.

Stellen Sie Ihren Antrag bitte vor der Gründung über das SAB-Antragsportal bei der Sächsischen Aufbaubank – Förderbank – (SAB).

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