Förderprogramm

ESF Plus-Richtlinie Gleichstellung im Erwerbsleben 2021–2027 – D – Vorhaben zur Förderung des Zugangs von Frauen zum beruflichen Aufstieg

Förderart:
Zuschuss
Förderbereich:
Frauenförderung, Arbeit, Beratung
Fördergebiet:
Sachsen
Förderberechtigte:
Unternehmen, Verband/Vereinigung
Fördergeber:

Sächisches Staatsministerium der Justiz und für Demokratie, Europa und Gleichstellung

Ansprechpunkt:

Sächsische Aufbaubank – Förderbank – (SAB)

Pirnaische Straße 9

01069 Dresden

Weiterführende Links:
ESF Plus Gleichstellung – Teil D: Vorhaben zur Förderung des Zugangs von Frauen zum beruflichen Aufstieg SAB-Förderportal

Kurzzusammenfassung

Kurztext

Wenn Sie Vorhaben zur Förderung der gleichberechtigten Teilhabe von Frauen an beruflichen Entscheidungspositionen durchführen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.

Volltext

Der Freistaat Sachsen fördert mit Mitteln aus dem Europäischen Sozialfonds (ESF) Plus Ihre Maßnahmen zur lebensphasenorientierten Unterstützung der gleichberechtigten Teilhabe von Frauen an Entscheidungspositionen im Erwerbsleben.

Sie erhalten die Förderung für die Etablierung neuer oder die Ausweitung bestehender Vorhaben, die (angehende) weibliche Fach- und Führungskräfte bei der gezielten Planung und Verfolgung ihres individuellen Karrierewegs unterstützen.

Sie erhalten die Förderung als Zuschuss.

Die Höhe der Förderung beträgt bis zu 85 Prozent der förderfähigen Kosten für eine Dauer von bis zu 2 Jahren. Der Höchstbetrag liegt normalerweise bei EUR 180.000.

Ihre förderfähigen Ausgaben müssen mindestens EUR 50.000 betragen.

Stellen Sie Ihren Förderantrag vor Beginn des Vorhabens zu festgelegten Stichtagen über das SAB-Förderportal bei der Sächsischen Aufbaubank – Förderbank – (SAB).

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