Förderprogramm

ESF Plus-Richtlinie Qualifizierung und Reintegration Gefangener 2021–2027

Förderart:
Zuschuss
Förderbereich:
Arbeit, Aus- & Weiterbildung, Gesundheit & Soziales
Fördergebiet:
Sachsen
Förderberechtigte:
Bildungseinrichtung, Öffentliche Einrichtung, Verband/Vereinigung
Fördergeber:

Sächsisches Staatsministerium der Justiz und für Demokratie, Europa und Gleichstellung

Ansprechpunkt:

Sächsische Aufbaubank – Förderbank – (SAB)

Pirnaische Straße 9

01069 Dresden

Weiterführende Links:
ESF Plus-Richtlinie Qualifizierung und Reintegration Gefangener 2021–2027

Kurzzusammenfassung

Kurztext

Wenn Sie berufliche Qualifizierungsvorhaben sowie sozialpädagogische Vorhaben zur Integration von Gefangenen in den Arbeitsmarkt durchführen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.

Volltext

Der Freistaat Sachsen fördert aus Mitteln des Europäischen Sozialfonds Plus (ESF+) Vorhaben zur Qualifizierung und Reintegration von Gefangenen.

Sie erhalten die Förderung für

  • berufliche Qualifizierungsvorhaben für Gefangene zur Vermittlung von Kenntnissen und Fähigkeiten für eine berufliche Tätigkeit im Arbeitsmarkt,
  • sozialpädagogische Vorhaben für Gefangene zur Vorbereitung oder Unterstützung ihrer Integration in den Arbeitsmarkt oder in eine berufliche Bildungsmaßnahme,
  • das Übergangsmanagement zur Begleitung der Gefangenen beim Übergang von der Haft in die Freiheit.

Sie erhalten die Förderung als Zuschuss.

Die Höhe des Zuschusses beträgt bis zu 100 Prozent der förderfähigen Ausgaben.

Das Antragsverfahren ist zweistufig. Zunächst werden Sie zur Einreichung von Vorhabensvorschlägen zu festgelegten Stichtagen aufgefordert. Wenn Ihr Projektvorschlag als förderwürdig eingestuft wurde, können Sie einen Förderantrag bei der Sächsische Aufbaubank – Förderbank – (SAB) stellen.

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