Förderprogramm

ESF Plus-Richtlinie SMS (2021–2027) – A – Jugendberufshilfen

Förderart:
Zuschuss
Förderbereich:
Arbeit, Aus- & Weiterbildung, Gesundheit & Soziales
Fördergebiet:
Sachsen
Förderberechtigte:
Verband/Vereinigung
Fördergeber:

Sächsisches Staatsministerium für Soziales und Gesellschaftlichen Zusammenhalt

Ansprechpunkt:

Sächsische Aufbaubank – Förderbank – (SAB)

Pirnaische Straße 9

01069 Dresden

Weiterführende Links:
ESF Plus-Richtlinie des SMS – Qualifizierungs- und Beschäftigungsvorhaben für benachteiligte junge Menschen – Jugendberufshilfe SAB Förderportal

Kurzzusammenfassung

Kurztext

Wenn Sie niedrigschwellige Maßnahmen der Berufsorientierung und Berufsvorbereitung zur Integration benachteiligter junger Menschen in das System der Erwerbsarbeit planen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.

Volltext

Der Freistaat Sachsen fördert mit Unterstützung des Europäischen Sozialfonds Plus (ESF+) die Integration sozial benachteiligter und/oder individuell beeinträchtigter junger Menschen in das System der Erwerbsarbeit.

Sie erhalten die Förderung für

  • sozialpädagogisch begleitete Qualifizierungs- und Beschäftigungsvorhaben mit überwiegend fachpraktischer Vermittlung als niedrigschwelliges Angebot der Berufsorientierung und Berufsvorbereitung zur Unterstützung des Übergangs in Ausbildung,
  • weiterführende Vorhaben der Berufsvorbereitung sowie zur Unterstützung des Übergangs in die Erwerbstätigkeit.

Sie erhalten die Förderung als Zuschuss

Die Höhe des Zuschusses beträgt bis zu 90 Prozent Ihrer zuwendungsfähigen Ausgaben.

Reichen Sie Ihren Antrag bitte unter Beachtung der Stichtage über das SAB-Förderportal bei der Sächsischen Aufbaubank – Förderbank – (SAB) ein.

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