Förderprogramm

ESF Plus-Richtlinie SMS (2021–2027) – C – Schritt für Schritt

Förderart:
Zuschuss
Förderbereich:
Arbeit, Gesundheit & Soziales
Fördergebiet:
Sachsen
Förderberechtigte:
Verband/Vereinigung, Unternehmen, Öffentliche Einrichtung
Fördergeber:

Sächsisches Staatsministerium für Soziales und Gesellschaftlichen Zusammenhalt

Ansprechpunkt:

Sächsische Aufbaubank – Förderbank – (SAB)

Pirnaische Straße 9

01069 Dresden

Weiterführende Links:
ESF Plus-Richtlinie des SMS – Förderung von Beschäftigungschancen, Beschäftigung und sozialer Integration – Schritt für Schritt SAB Förderportal

Kurzzusammenfassung

Kurztext

Wenn Sie Maßnahmen zur Verbesserung der Beschäftigungsfähigkeit von sehr arbeitsmarktfernen Personen durchführen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.

Volltext

Der Freistaat Sachsen fördert mit Unterstützung des Europäischen Sozialfonds Plus (ESF+) Maßnahmen zur Verbesserung der Beschäftigungsfähigkeit von sehr arbeitsmarktfernen Personen mit schwerwiegenden oder komplexen Problemlagen, die über andere Vorhaben beziehungsweise Fördermöglichkeiten bislang nicht erreicht werden konnten.

Sie erhalten die Förderung für Maßnahmen in folgenden Bereichen:

  • Stabilisierung der Persönlichkeit,
  • Aufbau und Verstetigung einer Tagesstruktur,
  • Entwicklung sozialer Kompetenzen,
  • Abbau von Wissensdefiziten.

Sie erhalten die Förderung als Zuschuss für die Dauer von mindestens 12 bis maximal 18 Monaten.

Die Höhe des Zuschusses beträgt bis zu 100 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben.

Reichen Sie Ihren Antrag bitte unter Beachtung der Stichtage über das SAB-Förderportal bei der Sächsischen Aufbaubank – Förderbank – (SAB) ein.

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