Förderprogramm

ESF Plus 2021–2027 – Familienförderung zur Bekämpfung der (Langzeit-)Arbeitslosigkeit – TANDEM Sachsen (ESF Plus FRL TANDEM Sachsen)

Förderart:
Zuschuss
Förderbereich:
Arbeit, Aus- & Weiterbildung
Fördergebiet:
Sachsen
Förderberechtigte:
Öffentliche Einrichtung, Privatperson, Unternehmen, Verband/Vereinigung
Fördergeber:

Sächsisches Staatsministerium für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr (SMWA)

Ansprechpunkt:

Sächsische Aufbaubank – Förderbank – (SAB)

Pirnaische Straße 9

01069 Dresden

Tel: +49 341 70292-0 (Anrufzeiten: Montag 09:00 Uhr – 16:00 Uhr, Dienstag 09:00 Uhr – 18:00 Uhr, Mittwoch 09:00 Uhr – 16:00 Uhr, Donnerstag 09:00 Uhr – 18:00 Uhr, Freitag: 09:00 Uhr – 13:00 Uhr)

Fax: +49 351 491040-00

Sächsische Aufbaubank – Förderbank – (SAB)

Weiterführende Links:
ESF Plus Sachsen Tandem

Kurzzusammenfassung

Kurztext

Wenn Sie bei Maßnahmen zu Beschäftigungsintegration und gesellschaftlicher Teilhabe die Familien ganzheitlich berücksichtigen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.

Volltext

Der Freistaat Sachsen unterstützt Sie mit Mitteln des Europäischen Sozialfonds Plus (ESF Plus) bei Maßnahmen für eine ganzheitliche, beschäftigungsorientierte Familienförderung.

Sie erhalten die Förderung

  • als Zusatzleistungen für Bedarfsgemeinschaften mit Kindern durch Beratungsteams in Ergänzung zu den Regelleistungen der aktiven Arbeitsförderung nach dem Sozialgesetzbuch sowie
  • für Maßnahmen, die bei Beschäftigungsintegration und gesellschaftlicher Teilhabe die Familien ganzheitlich berücksichtigen, das sind vor allem folgende:
    • Maßnahmen zur Stabilisierung und Verbesserung der Beschäftigungsfähigkeit,
    • beschäftigungsorientiertes Intensivcoaching und Einwerben von Beschäftigungsmöglichkeiten,
    • ganzheitliche intensive sozialpädagogische Beratung und psychosoziale Unterstützung der Familie,
    • psychologische Beratung,
    • Netzwerkarbeit und Lotsenfunktion für die Familien,
    • Bereitstellung von ergänzenden bedarfsgerechten sozialintegrativen und qualifizierenden Förderangeboten für Kinder und Erwachsene,
    • Planung und Steuerung von Fallkonferenzen,
    • Planung und Steuerung von Gruppenangeboten zur Stabilisierung und mit dem Ziel der Beschäftigungsorientierung,
    • Koordinierung und wissenschaftliche Begleitung zur kontinuierlichen Qualitätssicherung und -entwicklung der Maßnahmen.

Außerdem wird die Koordinierung und wissenschaftliche Begleitung zur kontinuierlichen Qualitätssicherung und -entwicklung der Vorhaben durch eine landesweit tätige Servicestelle gefördert.

Sie erhalten die Förderung als Zuschuss.

Die Höhe des Zuschusses beträgt

  • normalerweise bis zu 95 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben und
  • für juristische Personen des öffentlichen Rechts aus dem kommunalen Bereich bis zu 90 Prozent

für einen Projektzeitraum von bis zu 36 Monaten.

Richten Sie Ihren Antrag bitte vor Beginn der zu fördernden Maßnahme und unter Verwendung der Antragsformulare an die Sächsische Aufbaubank – Förderbank – (SAB). Weitere Informationen und Stichtage sind im Internet erhältlich.

Die Förderung der landesweiten Servicestelle TANDEM Sachsen erfolgt im Rahmen von gesonderten Ausschreibungen.

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