Förderprogramm

Fachkräfterichtlinie

Förderart:
Zuschuss
Förderbereich:
Arbeit, Regionalförderung
Fördergebiet:
Sachsen
Förderberechtigte:
Existenzgründer/in, Verband/Vereinigung, Privatperson, Öffentliche Einrichtung, Kommune, Hochschule, Forschungseinrichtung, Bildungseinrichtung, Unternehmen
Fördergeber:

Sächsisches Staatsministerium für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr (SMWA)

Ansprechpunkt:

Sächsische Aufbaubank – Förderbank – (SAB)

Pirnaische Straße 9

01069 Dresden

Weiterführende Links:
Fachkräftesicherung

Kurzzusammenfassung

Kurztext

Wenn Sie als Kommune, Landkreis oder Träger Maßnahmen zur Fachkräftesicherung durchführen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.

Volltext

Der Freistaat Sachsen unterstützt Sie bei regionalen und übergreifenden Maßnahmen zur Fachkräftesicherung.

Im Rahmen dieser Richtlinie werden gefördert:

  • Maßnahmen zur Fachkräftesicherung in den Landkreisen und kreisfreien Städten unter Berücksichtigung demografischer, struktureller und wirtschaftlicher Rahmenbedingungen der Region,
  • übergreifende Maßnahmen und Modellprojekte im Bereich der Fachkräftesicherung auf Initiative des Staatsministeriums für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr sowie
  • Maßnahmen zur begleitenden Qualitätssicherung und Erhöhung der Sichtbarkeit von geförderten Projekten in den Landkreisen und kreisfreien Städten.

Sie erhalten die Förderung für

  • betriebliche und überbetriebliche Maßnahmen unter den Bedingungen des digitalen Wandels,
  • die Verbesserung der Qualität der Arbeit, unter anderem sozialpartnerschaftliche Projekte,
  • Fachkräftekampagnen und andere Öffentlichkeitsarbeit,
  • Information und Sensibilisierung von Unternehmen,
  • die Etablierung von Unternehmens- und Branchenverbünden, Fachkräftepools und Verbünden für strategische Personalentwicklung, eLearning und lernende Organisationen auf der überbetrieblichen Ebene,
  • Kooperationen von Hochschule und Wirtschaft,
  • der Aufbau integrationsunterstützender Netzwerke und Strukturen zur Anwerbung und/oder Begleitung ausländischer Fachkräfte beziehungsweise Auszubildender,
  • die Optimierung des Systems der Arbeits- und Ausbildungsmarktintegration insbesondere von Benachteiligten und von Migranten,
  • die Etablierung von geeigneten Strukturen und Ausbau lebensphasenorientierter Personalarbeit,
  • Studien und Handlungskonzeptionen.

Sie erhalten die Förderung als Zuschuss.

Die Förderung beträgt bis zu 90 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben.

Sie können Anträge für regionale Maßnahmen laufend stellen.

Anträge auf Initiative des Staatsministeriums für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr müssen Sie auf Grundlage eines Förderaufrufs oder einer Bekanntmachung einreichen.

Ihr Ansprechpartner für Beratung und Antragstellung sowie Bewilligungsstelle ist die Sächsische Aufbaubank – Förderbank – (SAB).

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