Förderprogramm

Zuwendungen im Bereich des Tierschutzes

Förderart:
Zuschuss
Förderbereich:
Infrastruktur
Fördergebiet:
Sachsen
Förderberechtigte:
Verband/Vereinigung
Fördergeber:

Sächsisches Staatsministerium für Soziales und Gesellschaftlichen Zusammenhalt

Ansprechpunkt:

Landesdirektion Sachsen

Altchemnitzer Straße 41

09120 Chemnitz

Weiterführende Links:
Gewährung von Zuwendungen zur Unterstützung der Tierheime

Kurzzusammenfassung

Kurztext

Wenn Sie Maßnahmen planen, mit denen die Lebensbedingungen von Heimtieren verbessert werden, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.

Volltext

Der Freistaat Sachsen fördert Maßnahmen zur Verbesserung der Aufnahme, Unterbringung und Pflege von Heimtieren und in Einzelfällen von Nutztieren.

Sie erhalten die Förderung für

  • investive Maßnahmen zur Schaffung von Plätzen in Tierheimen und ähnlichen Einrichtungen sowie
  • sonstige Maßnahmen zur Verbesserung des Tierschutzes für Heimtiere (Sachkosten)

Sie erhalten die Förderung als Zuschuss.

Die Höhe der Förderung beträgt bei

  • investiven Maßnahmen bis zu 90 Prozent der zuwendungsfähigen Kosten. Eine Beteiligung der Kommunen wird erwartet;
  • sonstigen Maßnahmen für Personalausgaben und Sachausgaben (wie Betrieb des Tierheims, Beförderung von Tieren zur tierärztlichen Versorgung und Fortbildungen im Bereich Tierschutz) 30 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben bis maximal EUR 5.800 je Tierschutzverein und Jahr sowie für Impfungen, Gerätebeschaffungen und Tierarztgebühren bis zu 90 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben.

Ihren Antrag für investive Maßnahmen stellen Sie bitte vor Beginn der zu fördernden Maßnahme bis zum 15.3. eines Jahres bei der Landesdirektion Sachsen. Ihren Antrag für Personalausgaben und Sachausgaben können Sie jederzeit bei der Landesdirektion Sachsen einreichen.

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