Förderprogramm

Förderung der Brachenberäumung

Förderart:
Zuschuss
Förderbereich:
Infrastruktur, Umwelt- & Naturschutz
Fördergebiet:
Sachsen
Förderberechtigte:
Kommune
Fördergeber:

Sächsisches Staatsministerium des Innern

Ansprechpunkt:

Sächsische Aufbaubank – Förderbank – (SAB)

Pirnaische Straße 9

01069 Dresden

Weiterführende Links:
Brachenberäumung (Landesbrachenprogramm)

Kurzzusammenfassung

Kurztext

Wenn Sie als Kommune Bauten auf Brachflächen beseitigen und diese begrünen wollen, können Sie einen Zuschuss beantragen.

Volltext

Der Freistaat Sachsen unterstützt Sie als Kommune bei der Beräumung von Brachflächen. Mithilfe der Förderung sollen bauliche Anlagen auf Grundstücken beseitigt werden, für die die Eigentümerin oder der Eigentümer weder für eine Sanierung noch für einen Abbruch in Anspruch genommen werden kann oder die im Eigentum Ihrer Gemeinde stehen.

Sie bekommen die Förderung für

  • vorbereitende Maßnahmen (zum Beispiel Planungen, Baugrunduntersuchungen, Rechtsberatung),
  • Altlastenbehandlung,
  • Beseitigung von Abfallablagerungen,
  • Abriss, Beräumung und Sicherungsmaßnahmen sowie
  • einfache Begrünung.

Sie erhalten die Förderung als Zuschuss.

Die Höhe des Zuschusses beträgt bis zu 90 Prozent der zuschussfähigen Gesamtausgaben.

Die Bagatellgrenze liegt bei EUR 10.000.

Richten Sie Ihren Antrag bitte an die Sächsische Aufbaubank – Förderbank – (SAB).

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