Förderprogramm

Förderung der kommunalen Prävention (RL KommPräv)

Förderart:
Zuschuss
Förderbereich:
Gesundheit & Soziales
Fördergebiet:
Sachsen
Förderberechtigte:
Kommune, Öffentliche Einrichtung
Ansprechpunkt:

Sächsisches Staatsministerium des Innern

Geschäftsstelle des Landespräventionsrates

01095 Dresden

Weiterführende Links:
Kommunale Prävention

Kurzzusammenfassung

Kurztext

Wenn Sie Präventionsmaßnahmen planen, mit denen die öffentliche Sicherheit erhöht wird, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.

Volltext

Der Freistaat Sachsen unterstützt Sie als kommunale Gebietskörperschaft bei der Bildung und Etablierung kommunalpräventiver Gremien sowie bei der kommunalpräventiven Arbeit zur Gewährleistung von Sicherheit und Ordnung.

Die Förderung erhalten Sie für Präventionsprojekte, die unmittelbar oder mittelbar zur Vorbeugung von Kriminalität und zur Stärkung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung beitragen.

Sie erhalten die Förderung als Zuschuss.

Die Höhe des Zuschusses beträgt bis zu 90 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben.

Bevor Sie Ihren Antrag stellen, müssen Sie eine Beratung durch die Geschäftsstelle des Landespräventionsrates in Anspruch nehmen.

Richten Sie Ihren Antrag zwischen dem 31.8. und dem 15.10. für das folgende Jahr an das Sächsische Staatsministerium des Innern, Geschäftsstelle des Landespräventionsrates.

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