Förderprogramm

Förderung von Freiwilligendiensten im Freistaat Sachsen (FRL-FwD)

Förderart:
Zuschuss
Förderbereich:
Aus- & Weiterbildung, Gesundheit & Soziales
Fördergebiet:
Sachsen
Förderberechtigte:
Kommune, Öffentliche Einrichtung, Verband/Vereinigung
Fördergeber:

Sächsisches Staatsministerium für Soziales und Gesellschaftlichen Zusammenhalt

Ansprechpunkt:

Kommunaler Sozialverband Sachsen

Humboldtstraße 18

04105 Leipzig

Weiterführende Links:
Förderung von Freiwilligendiensten

Kurzzusammenfassung

Kurztext

Wenn Sie Menschen die Möglichkeit zu Freiwilligendiensten bieten, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.

Volltext

Der Freistaat Sachsen fördert die Arbeit von Freiwilligendiensten.

Sie erhalten die Förderung für

  • das Freiwillige Soziale Jahr (FSJ),
  • das Freiwillige Ökologische Jahr (FÖJ),
  • den Freiwilligendienst aller Generationen (FdaG) Sachsen,
  • die Fachstelle Freiwilligendienste in Sachsen (Fachstelle),
  • Einzelprojekte sowie
  • den Sachsen-Sommer.

Sie erhalten die Förderung als Zuschuss.

Die Höhe der Förderung beträgt für

  • ein FSJ im Inland bis zu EUR 200,00, ein FSJ im Ausland bis zu EUR 250,00 und ein FSJ für junge Menschen mit besonderem Bildungs- oder Betreuungsbedarf bis zu EUR 400,00 monatlich pro Person,
  • ein FÖJ EUR 425,00 für teilnehmerbezogene Ausgaben, EUR 240,00 für die pädagogische Begleitung und EUR 50,00 für sonstige Sachausgaben monatlich pro Person,
  • den FdaG bis zu EUR 200,00 pro Person monatlich,
  • die Fachstelle bis zu 100 Prozent der förderfähigen Ausgaben,
  • Einzelprojekte normalerweise bis zu 90 Prozent und in Ausnahmefällen bis zu 100 Prozent der förderfähigen Ausgaben.
  • den Sachsen-Sommer bis zu 100 Prozent der förderfähigen Ausgaben.

Sie erhalten den Zuschuss vor allem für Personal- und Sachkosten und Ausgaben für pädagogische Begleitung.

Wenn Sie eine Bundesförderung bekommen, reduziert sich die Landesförderung entsprechend.

Antragsfristen sind für

  • das FSJ: 31.3. für den folgenden Bewilligungszeitraum,
  • das FÖJ: 15.2. für den folgenden Bewilligungszeitraum,
  • das FdaG: 30.9. für das folgende Kalenderjahr,
  • die Fachstelle: 31.10. für das folgende Kalenderjahr und
  • den Sachsen-Sommer bis 2 Monate vor Beginn des Bewilligungszeitraumes.

Stellen Sie Ihren Antrag bitte beim Kommunalen Sozialverband Sachsen.

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