Förderprogramm

Förderung von Schmalspurbahnen und normalspurigen historischen Triebfahrzeugen (RL-SNHT)

Förderart:
Zuschuss
Förderbereich:
Infrastruktur, Kultur, Medien & Sport, Mobilität
Fördergebiet:
Sachsen
Förderberechtigte:
Kommune, Öffentliche Einrichtung, Verband/Vereinigung
Fördergeber:

Sächsisches Staatsministerium für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr (SMWA)

Ansprechpunkt:

Landesamt für Straßenbau und Verkehr (LASuV)

Stauffenbergallee 24

1099 Dresden

Weiterführende Links:
Förderung ÖPNV / SPNV

Kurzzusammenfassung

Kurztext

Wenn Sie eine Schmalspurbahn besitzen oder betreiben, können Sie für den Bau, die Modernisierung sowie Instandsetzungsmaßnahmen einen Zuschuss erhalten.

Volltext

Der Freistaat Sachsen fördert öffentliche nichtbundeseigene Eisenbahnen mit einer Spurweite von 750 Millimetern sowie Parkeisenbahnen, die im Freistaat Sachsen ein wichtiges materielles Kulturerbe sind, und Dampf-, Diesel- und Elektrolokomotiven sowie Triebwagen mit einem Alter von mindestens 50 Jahren nach Indienststellung und einer Spurweite von 1435 mm. 

Sie erhalten die Förderung für

  • Bau, Umbau, Modernisierung und Ertüchtigung von Werkstätten zur Wartung, Instandhaltung und Instandsetzung von Schmalspurbahnfahrzeugen unter Berücksichtigung des Werkstattkonzepts der Sächsischen Schmalspurbahnen sowie
  • nicht im Schienenpersonennahverkehr betriebene Schmalspurbahnen:
    • Bau und Instandsetzung der eisenbahntechnisch und -technologisch erforderlichen Infrastruktur (Oberbau, Unterbau, Ingenieurbauwerke, Betriebsstellen, Sicherungstechnik),
    • Bau und Instandsetzung von Verkehrsstationen und Empfangsgebäuden,
    • Bau von Abstellanlagen für Schmalspurfahrzeuge und
    • die erforderlichen Haupt- und Zwischenuntersuchungen der Schmalspurbahnlokomotiven,
  • erforderliche Haupt- und Zwischenuntersuchungen einschließlich der festgestellten erforderlichen Instandsetzungsmaßnahmen an normalspurigen historischen Triebfahrzeugen, die für touristische und historische Verkehre sowie in Einzelfällen für Hilfsleistungen bei Havarien und Unfällen eingesetzt werden.

Sie erhalten die Förderung als Zuschuss.

Die Höhe des Zuschusses beträgt

  • bei Schmalspurbahnen bis zu 75 Prozent, im Ausnahmefall bis zu 90 Prozent,
  • bei normalspurigen historischen Triebfahrzeugen bis zu 50 Prozent

der zuwendungsfähigen Ausgaben.

Reichen Sie Ihren Förderantrag bitte beim Sächsischen Landesamt für Straßenbau und Verkehr (LASuV) ein.

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