Förderprogramm

Förderung der selbstbestimmten Teilhabe von Menschen mit Behinderungen

Förderart:
Zuschuss
Förderbereich:
Gesundheit & Soziales
Fördergebiet:
Sachsen
Förderberechtigte:
Öffentliche Einrichtung, Verband/Vereinigung
Ansprechpunkt:

Landesdirektion Sachsen

Altchemnitzer Straße 41

09120 Chemnitz

Tel: 0371 5320

Fax: 0371 5321929

Landesdirektion Sachsen

Weiterführende Links:
Förderung der selbstbestimmten Teilhabe von Menschen mit Behinderungen

Kurzzusammenfassung

Kurztext

Wenn Sie Maßnahmen zur Inklusion von Menschen mit Behinderung planen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.

Volltext

Der Freistaat Sachsen unterstützt Sie bei Projekten zur Förderung der selbstbestimmten Teilhabe von Menschen mit Behinderungen am Leben in der Gesellschaft und am Arbeitsleben.

Die Förderung erhalten Sie für Personal- und Sachausgaben.

Sie erhalten die Förderung als Zuschuss. Die Höhe des Zuschusses beträgt maximal 80 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben.

Stellen Sie Ihren Antrag bitte spätestens 12 Wochen vor dem geplanten Projektbeginn bei der Landesdirektion Sachsen.

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