Förderprogramm

Förderung von Ausbildungs- und Arbeitsplätzen für Menschen mit Behinderungen – Arbeitsmarktprogramm „Wir machen das!“

Förderart:
Zuschuss
Förderbereich:
Arbeit, Gesundheit & Soziales, Aus- & Weiterbildung
Fördergebiet:
Sachsen
Förderberechtigte:
Unternehmen, Verband/Vereinigung, Öffentliche Einrichtung
Fördergeber:

Sächsisches Staatsministerium für Soziales und Gesellschaftlichen Zusammenhalt

Ansprechpunkt:

zuständige Agentur für Arbeit

Weiterführende Links:
Arbeitsmarktprogramm „Wir machen das! – Menschen mit Behinderungen in Ausbildung und Beschäftigung“

Kurzzusammenfassung

Kurztext

Wenn Sie Ausbildungs- und Arbeitsplätze für Menschen mit Behinderung einrichten, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.

Volltext

Der Freistaat Sachsen fördert die Schaffung von Ausbildungs- und Arbeitsplätzen für Menschen mit Behinderungen.

Sie erhalten die Förderung für

  • die Schaffung von Ausbildungsplätzen für schwerbehinderte und diesen gleichgestellte behinderte junge Menschen sowie
  • die Einstellung von schwerbehinderten oder diesen gleichgestellten arbeitslosen oder arbeitsuchenden Menschen, die besondere Schwierigkeiten haben, auch unter Inanspruchnahme von Regelleistungen inklusiv am Arbeitsmarkt teilzuhaben.

Sie erhalten die Förderung als Zuschuss.

Die Höhe des Zuschusses beträgt für jeden Ausbildungsplatz beziehungsweise für jeden Arbeitsplatz bis zu EUR 5.000. Der Mindestbetrag liegt bei EUR 2.500.

Richten Sie Ihren Antrag bitte vor Abschluss des Ausbildungs- oder Arbeitsvertrags und bei befristeten Arbeitsverträgen vor Abschluss des Änderungsvertrags bei der für den Betriebssitz zuständigen Agentur für Arbeit.

Service
Service

Wie können wir Ihnen helfen?