Förderprogramm

Förderung der Weiterentwicklung der Kinder- und Jugendhilfe (FRL Weiterentwicklung)

Förderart:
Zuschuss
Förderbereich:
Gesundheit & Soziales
Fördergebiet:
Sachsen
Förderberechtigte:
Kommune, Verband/Vereinigung
Fördergeber:

Sächsisches Staatsministerium für Soziales und Gesellschaftlichen Zusammenhalt

Ansprechpunkt:

Kommunaler Sozialverband Sachsen

Humboldtstraße 18

04105 Leipzig

Weiterführende Links:
Richtlinie Weiterentwicklung der Jugendhilfe

Kurzzusammenfassung

Kurztext

Wenn Sie Maßnahmen planen, die die Kinder- und Jugendhilfe verbessern, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.

Volltext

Der Freistaat Sachsen unterstützt Sie bei der Weiterentwicklung der Kinder- und Jugendhilfe.

Die Förderung erhalten Sie für

  • Vorhaben von landesweiter Bedeutung wie Modellprojekte oder praxisbezogene Forschungsvorhaben,
  • Vorhaben mit regionalem Bezug wie fachübergreifende Kooperationsvorhaben, Projekte zur Unterstützung von Anpassungen im Rahmen demografischer und struktureller Veränderungen, Evaluationen zur Effizienz von Jugendhilfeleistungen, Projekte zur Implementierung von erprobten Handlungsansätzen in der Jugendhilfe,
  • Maßnahmen und Projekte in den Bereichen des Kinderschutzes, der Demokratiebildung und der Verbesserung der Beteiligung an der Gestaltung des Gemeinwesens.

Sie erhalten die Förderung als Zuschuss.

Die Höhe des Zuschusses beträgt bei Vorhaben von landesweiter Bedeutung und bei Projekten in den Bereichen des Kinderschutzes, der Demokratiebildung und der Verbesserung der Beteiligung an der Gestaltung des Gemeinwesens bis zu 90 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben.

Die Höhe des Zuschusses für Vorhaben mit regionalem Bezug beträgt im 1. Jahr der Förderung bis zu 75 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben und wird in der Kooperationsvereinbarung für die Folgejahre degressiv sinkend festgelegt.

Stellen Sie Ihren Antrag bitte beim Kommunalen Sozialverband Sachsen.

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