Förderprogramm

Schaffung von mietpreis- und belegungsgebundenem Mietwohnraum (FRL gebundener Mietwohnraum – FRL gMW)

Förderart:
Zuschuss
Förderbereich:
Wohnungsbau & Modernisierung
Fördergebiet:
Sachsen
Förderberechtigte:
Kommune
Ansprechpunkt:

Sächsische Aufbaubank – Förderbank – (SAB)

Pirnaische Straße 9

01069 Dresden

Weiterführende Links:
Förderprogramm gebundener Mietwohnraum (RL gMW)

Kurzzusammenfassung

Kurztext

Wenn Sie Maßnahmen planen, um einkommensschwache Haushalte mit angemessenem Wohnraum zu versorgen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.

Volltext

Der Freistaat Sachsen unterstützt die Schaffung von mietpreis- und belegungsgebundenem Mietwohnraum.

Die Förderung erhalten Sie für

  • Neubau,
  • Modernisierung, Nutzungsänderung oder Erweiterung von Gebäuden zur Schaffung von Wohnraum,
  • Änderung von Wohnraum zur Anpassung an geänderte Wohnbedürfnisse,
  • Ersterwerb innerhalb von 2 Jahren nach Fertigstellung.

Sie erhalten die Förderung als Zuschuss.

Die Höhe des Zuschusses beträgt normalerweise 40 Prozent der anfänglichen Miete. Der Zuschuss ist begrenzt auf höchstens EUR 4,80 je Quadratmeter.

Der Zuschuss fällt geringer aus, wenn der in der Gemeinde geltende Höchstsatz der Kosten der Unterkunft um mehr als 5 Prozent unterschritten wird.

Stellen Sie Ihren Antrag als Eigentümerin und Eigentümer bei der Gemeinde, in der Sie das Fördervorhaben durchführen wollen. Die Gemeinde setzt die Frist hierfür fest. Reichen Sie als Gemeinde Ihren Antrag bis zum 31.10. für das folgende Jahr bei der Sächsischen Aufbaubank – Förderbank – (SAB) ein.

Service
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