Förderprogramm

Förderrichtlinie Landwirtschaft, Investition, Existenzgründung – FRL LIE/2023 – Existenzgründungen und Hofnachfolge

Kurzzusammenfassung

Kurztext

Wenn Sie planen, ein landwirtschaftliches Unternehmen in Sachsen zu gründen oder eine Hofnachfolge anzutreten, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.

Volltext

Der Freistaat Sachsen unterstützt mit Mitteln des Europäischen Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raums (ELER) Existenzgründungen und Hofnachfolgen von Junglandwirtinnen und Junglandwirte.

Sie erhalten die Förderung für die Umsetzung eine fünfjährigen Geschäftsplans zur Entwicklung des Unternehmens.

Sie bekommen die Förderung als Zuschuss.

Die Höhe des Zuschusses beträgt EUR 70.000 je Unternehmen.

Bitte stellen Sie Ihren Antrag vor Beginn des Vorhabens unter Verwendung der Antragsformulare beim Sächsischen Landesamt für Umwelt, Landwirtschaft und Geologie (LfULG).

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