Förderprogramm

Modernisierung von preisgünstigem Mietwohnraum (FRL preisgünstiger Mietwohnraum – FRL pMW)

Förderart:
Zuschuss, Darlehen
Förderbereich:
Wohnungsbau & Modernisierung
Fördergebiet:
Sachsen
Förderberechtigte:
Privatperson, Öffentliche Einrichtung, Unternehmen, Verband/Vereinigung
Fördergeber:

Sächsisches Staatsministerium für Regionalentwicklung

Ansprechpunkt:

Sächsische Aufbaubank – Förderbank – (SAB)

Pirnaische Straße 9

01069 Dresden

Weiterführende Links:
Förderung der Modernisierung von preisgünstigem Mietwohnraum

Kurzzusammenfassung

Kurztext

Wenn Sie Mietwohnraum für Mieterinnen und Mieter mit geringem Einkommen bedarfsgerecht modernisieren, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen eine Förderung erhalten.

Volltext

Der Freistaat Sachsen unterstützt Sie bei der Modernisierung von Mietwohnraum im Rahmen der sozialen Wohnraumförderung.

Sie erhalten die Förderung für

  • vor allem folgende baulichen Maßnahmen:
    • Abbau von Barrieren und Verbesserung der Zugänglichkeit von Wohnungen, Gebäude und Grundstück,
    • Gebrauchswerterhöhung,
    • Schallschutz, Radonschutz, Reduzierung des Energieverbrauchs und der Kohlendioxid-Emissionen sowie Erhöhung des Anteils erneuerbarer Energien,
    • Einbruchschutz,
    • Verbesserung der allgemeinen Wohnverhältnisse,
    • Dach- und Fassadenbegrünung und Maßnahmen der Klimaanpassung,
  • Modernisierung von Wohnraum, wenn mindestens die Effizienzhausstufe 85 erreicht wird, und zusätzlich Einhaltung der Anforderungen des „Qualitätssiegel Nachhaltiges Gebäude Plus“ (QNG-PLUS) oder „Qualitätssiegel Nachhaltiges Gebäude Premium“ (QNG-PREMIUM),
  • notwendige Ausgaben für die Baukonstruktionen, die technischen Anlagen, die Außenanlagen und Freiflächen sowie die notwendigen Baunebenkosten.

Sie erhalten die Förderung als Zuschuss in Verbindung mit einem zinsvergünstigten Darlehen.

Die Höhe des Zuschusses beträgt normalerweise 35 Prozent und je nach energetischem Qualitätsstandard bis 75 Prozent der förderfähigen Ausgaben bis höchstens EUR 580,00 pro Quadratmeter Wohnfläche.

Die Höhe des Darlehens beträgt normalerweise bis zu 50 Prozent und je nach energetischem Qualitätsstandard bis zu 100 Prozent der förderfähigen Ausgaben, mindestens aber EUR 50.000.

Richten Sie bitte Ihren Antrag normalerweise vor Vorhabensbeginn formgebunden an die Sächsische Aufbaubank – Förderbank – (SAB).

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