Förderprogramm

Förderrichtlinie SED-Opferverbände

Förderart:
Zuschuss
Förderbereich:
Kultur, Medien & Sport
Fördergebiet:
Sachsen
Förderberechtigte:
Verband/Vereinigung
Fördergeber:

Sächsischer Landtag

Ansprechpunkt:

Sächsischer Landtag

Bernhard-von-Lindenau-Platz 1

01067 Dresden

Kurzzusammenfassung

Kurztext

Wenn Sie Maßnahmen planen, um Ursachen, Geschichte und Folgen der SED-Diktatur aufzuarbeiten, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.

Volltext

Der Freistaat Sachsen unterstützt Sie als Verband der Opfer der Diktatur in der sowjetischen Besatzungszone und in der DDR. Außerdem werden gesellschaftliche Aufarbeitungsinitiativen und private Archive unterstützt.

Die Förderung erhalten Sie für

  • die Vereinstätigkeit von SED-Opferverbänden sowie
  • Projekte zur Aufarbeitung der Diktatur, die von SED-Opferverbänden, Aufarbeitungsinitiativen oder Privatarchiven durchgeführt werden.

Sie erhalten die Förderung als Zuschuss.

Die Höhe des Zuschusses kann bis zu 90 Prozent der förderfähigen Ausgaben betragen.

Der Zuschuss ist bei einer institutionellen Förderung normalerweise auf EUR 1.000 pro Jahr begrenzt. Ausnahmen bestehen für Angebote wie psychosoziale Opferberatung, historisch-politischer Unterricht an sächsischen Schulen (Zeitzeugenberichte) und Dokumentationen.

Ihren Antrag stellen Sie bis zum 30.9. für das Folgejahr beim Sächsischen Landtag, Referat ZD 2

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