Förderprogramm

Förderrichtlinie Wissensaustausch, Innovationen, Netzwerke (FRL WIN/2023) – Teil B.II.2. Europäische Innovationspartnerschaften für Produktivität und Nachhaltigkeit (EIP-Agri)

Förderart:
Zuschuss
Förderbereich:
Landwirtschaft & Ländliche Entwicklung, Forschung & Innovation (themenspezifisch)
Fördergebiet:
Sachsen
Förderberechtigte:
Verband/Vereinigung, Forschungseinrichtung, Hochschule, Öffentliche Einrichtung, Privatperson, Unternehmen
Fördergeber:

Sächsisches Staatsministerium für Energie, Klimaschutz, Umwelt und Landwirtschaft (SMUL)

Ansprechpunkt:

Sächsisches Landesamt für Umwelt, Landwirtschaft und Geologie (LfULG)

August-Böckstiegel-Straße 1

01326 Dresden

Weiterführende Links:
Förderrichtlinie Wissensaustausch, Innovationen, Netzwerke (FRL WIN/2023) - Teil B.II.2. Europäische Innovationspartnerschaften für Produktivität und Nachhaltigkeit (EIP-Agri)

Kurzzusammenfassung

Kurztext

Wenn Sie eine Operationelle Gruppe einrichten oder im Rahmen einer Operationellen Gruppe innovative Projekte zur Weiterentwicklung der Land-, Ernährungs- und Forstwirtschaft sowie des Gartenbaus durchführen wollen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.

Volltext

Das Land Sachsen unterstützt Sie mit Mitteln des Europäischen Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raums (ELER) bei der Einrichtung und Tätigkeit Operationeller Gruppen (OG) im Rahmen der Europäischen Innovationspartnerschaft (EIP) „Landwirtschaftliche Produktivität und Nachhaltigkeit“.

Sie erhalten die Förderung für

  • die laufenden Ausgaben der Zusammenarbeit Ihrer OG und
  • Ausgaben für die Durchführung von Innovationsprojekten,
    • die Land- und Forstwirtschaft, Forschung, Beratung und Unternehmen des Agrar-, Forst- und Nahrungsmittelsektors stärker verknüpfen und
    • Innovationen in der Land- und Forstwirtschaft sowie Problemlösungsansätze bei umwelt-, tierwohl-, tiergesundheits-, arbeitsschutz- und klimarelevanten Problemstellungen effektiv anstoßen.

Sie erhalten die Förderung als Zuschuss.

Die Höhe des Zuschusses beträgt

  • für gemeinwohlorientierte Vorhaben 100 Prozent,
  • für alle anderen Vorhaben 80 Prozent

der förderfähigen Gesamtausgaben.

Sie können die Förderung normalerweise für 3 Jahre erhalten.

Ihre förderfähigen Ausgaben müssen mindestens EUR 5.000 betragen.

Reichen Sie Ihren Antrag bitte im Rahmen von Förderaufrufen beim Sächsischen Landesamt für Umwelt, Landwirtschaft und Geologie (LfULG) ein.

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