Förderprogramm

Förderrichtlinie Wissensaustausch, Innovationen, Netzwerke (FRL WIN/2023) – Teil B.II.3. Netzwerke und Kooperationen

Förderart:
Zuschuss
Förderbereich:
Landwirtschaft & Ländliche Entwicklung, Regionalförderung
Fördergebiet:
Sachsen
Förderberechtigte:
Privatperson, Unternehmen, Verband/Vereinigung, Öffentliche Einrichtung
Fördergeber:

Sächsisches Staatsministerium für Energie, Klimaschutz, Umwelt und Landwirtschaft (SMUL)

Ansprechpunkt:

Sächsisches Landesamt für Umwelt, Landwirtschaft und Geologie (LfULG)

August-Böckstiegel-Straße 1

01326 Dresden

Weiterführende Links:
Förderrichtlinie Wissensaustausch, Innovationen, Netzwerke (FRL WIN/2023) – Teil B.II.3. Netzwerke und Kooperationen

Kurzzusammenfassung

Kurztext

Wenn Sie planen, die Zusammenarbeit von Akteuren für eine nachhaltige Landwirtschaft und zur Ausweitung und Stärkung der Marktposition ökologisch oder regional erzeugter landwirtschaftlicher Produkte zu verbessern, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.

Volltext

Der Freistaat Sachsen unterstützt Sie mit Mitteln des Europäischen Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raums (ELER) auf der Grundlage des jeweils geltenden GAP-Strategieplans bei der Einrichtung und der Arbeit von Netzwerken und Kooperationen außerhalb der Zusammenarbeit von EIP-Agri und LEADER.

Sie erhalten die Förderung für

  • Kooperationen:
    • Einrichtung und Koordinierung von Kooperationen zwischen mindestens 2 Akteuren in einem definierten Gebiet innerhalb von Sachsen, unter anderem für den Aufbau und Betrieb von Versorgungsketten von Lebensmitteln und lokaler Märkte,
    • Durchführbarkeitsstudien, Erhebungen,
    • laufende Ausgaben der Zusammenarbeit,
  • Netzwerke:
    • Erstellung und Umsetzung von Konzepten und Strategien für die Zusammenarbeit,
    • Erstellung von Durchführbarkeitsstudien, Erhebungen und Plänen (zum Beispiel Aktionspläne) sowie Aufbau und Weiterentwicklung von Netzwerken,
    • Umsetzung von Plänen (zum Beispiel Geschäfts- oder Bewirtschaftungspläne) zur Neugründung oder Erweiterung von Kooperationen, laufende Ausgaben der Zusammenarbeit.

Sie erhalten die Förderung als Zuschuss.

Die Höhe des Zuschusses beträgt 90 Prozent der förderfähigen Gesamtausgaben.

Sie können die Förderung normalerweise für 7 Jahre erhalten.

Ihre förderfähigen Ausgaben müssen mindestens EUR 5.000 betragen.

Reichen Sie Ihren Antrag bitte im Rahmen von Förderaufrufen beim Sächsischen Landesamt für Umwelt, Landwirtschaft und Geologie (LfULG) ein.

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