Förderprogramm

Förderung für den Ausbau ganztägiger Bildungs- und Betreuungsangebote für Kinder im Grundschulalter

Förderart:
Zuschuss
Förderbereich:
Aus- & Weiterbildung, Infrastruktur
Fördergebiet:
Sachsen
Förderberechtigte:
Kommune, Öffentliche Einrichtung, Verband/Vereinigung, Bildungseinrichtung
Fördergeber:

Sächsisches Staatsministerium für Kultus

Ansprechpunkt:

Sächsisches Staatsministerium für Kultus

Referat 21

Carolaplatz 1

01097 Dresden

Weiterführende Links:
Informationen zum Investitionsprogramm Ganztag in Sachsen (externer Link) Allgemeine Informationen zum Investitionsprogramm Ganztagsausbau (externer Link)

Kurzzusammenfassung

Kurztext

Planen Sie den Ausbau von Ganztagsangeboten für Grundschulkinder? Dann können Sie Zuschüsse für Bau- und Ausstattungsprojekte erhalten.

Volltext

Dieses Förderprogramm richtet sich an Sie, wenn Sie als öffentlicher oder freier Träger in Sachsen tätig sind. Bei der Förderung geht es um den quantitativen und qualitativen Ausbau von Ganztagsangeboten für Kinder im Grundschulalter.

Gefördert werden Angebote in Ganztagsgrundschulen, schulnahe Betreuungsangebote sowie Tageseinrichtungen (Horte). Sie erhalten finanzielle Unterstützung für Ihre Investitionsprojekte.

Eine Förderung können Sie erhalten für:

  • Neubauten,
  • Umbauten oder Erweiterungen,
  • Sanierung von Gebäuden.
  • Ausstattung von Räumen für die Ganztagsbetreuung.

Ziel der Förderung ist es, den Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung ab dem Jahr 2026 abzusichern. Durch Ihre Maßnahmen schaffen Sie moderne und bedarfsgerechte Bildungs- und Betreuungsplätze.

Bitte beachten Sie, dass Sie keinen Rechtsanspruch auf die Förderung haben. Die Bewilligung erfolgt im Rahmen der verfügbaren Mittel.

Zusatzinfos 

Verfahrensablauf

Wenden Sie sich vor Antragstellung an die für Ihr Bundesland zuständige Stelle (siehe weiterführende Links). Dort erhalten Sie alle Informationen zu den Voraussetzungen einer Förderung sowie zum Verfahrensablauf.

Da Baumaßnahmen überwiegend genehmigungspflichtig sind, wenden Sie sich im Falle einer geplanten Baumaßnahme rechtzeitig an das örtlich zuständige Bauamt.

rechtliche Voraussetzungen

Gefördert werden Investitionen, die ab dem 12.10.2021 (vorzeitiger Maßnahmebeginn) begonnen und noch nicht durch Abnahme aller Leistungen abgeschlossen wurden.

Von der Förderung ausgeschlossen sind:

  • Maßnahmen, die ausschließlich dem Schulunterricht dienen.
  • Sanierungen, die lediglich der reinen Instandhaltung dienen. Solche Maßnahmen dürfen die Qualität oder Kapazität des Ganztagsangebots nicht unberührt lassen.

Eine Doppelförderung durch andere Programme des Bundes oder des Landes ist ausgeschlossen.

Rechtsgrundlage

Richtlinie

Verwaltungsvereinbarung zur Durchführung des Gesetzes über Finanzhilfen des Bundes zum Ausbau ganztägiger Bildungs- und Betreuungsangebote für Kinder im Grundschulalter (Investitionsprogramm Ganztagsausbau)
vom: 17.05.2023
Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend und Bundesministerium für Bildung und Forschung
BAnz AT 23.06.2023 B2

Weblink zur Verwaltungsvereinbarung

Richtlinie des Sächsischen Staatsministeriums für Kultus zur Gewährung von Zuwendungen für Investitionen in ganztägige Bildungs- und Betreuungsangebote von Kindern im Grundschulalter (Richtlinie Ganztagsinvestitionen – RLGanzInvest)
vom: 29.09.2023
zuletzt geändert am: 23.09.2025
Sächsischen Staatsministerium für Kultus

Weblink zur Richtlinie

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