Förderprogramm

Förderrichtlinie Georgius-Agricola-Stipendien

Förderart:
Zuschuss
Förderbereich:
Aus- & Weiterbildung
Fördergebiet:
Sachsen
Förderberechtigte:
Privatperson
Fördergeber:

Sächsisches Staatsministerium für Wissenschaft, Kultur und Tourismus

Ansprechpunkt:

zuständiges Akademisches Auslandsamt Sachsen

Kurzzusammenfassung

Kurztext

Als Studierende aus Mittel-, Ost- und Südeuropa können Sie unter bestimmten Voraussetzungen Zuschüsse erhalten.

Volltext

Das Land Sachsen fördert Stipendien für Studierende aus östlichen EU-Staaten und Ländern Mittel-, Ost- und Südosteuropas.

Sie erhalten die Förderung für

  • Vollzeitstudien als besonders begabte Studierende aus Polen, der Slowakei, Tschechien und Ungarn sowie
  • Kurzzeitstudien von bis zu 2 Jahren als Studierende höherer Semester und Graduierte aus den Staaten Mittel-, Ost- und Südosteuropas.

Sie erhalten die Förderung als Zuschuss.

Die Höhe der Förderung beträgt für Vollzeitstudien EUR 480,00 pro Monat für die Dauer der Regelstudienzeit. Für Kurzzeitstudien erhalten Sie bis zu EUR 450,00 pro Monat für einen Zeitraum von bis zu 2 Jahren.

Vollzeitstipendien werden durch das Studentenwerk Dresden ausgeschrieben. Stellen Sie Ihren Erstantrag über das zuständige Akademische Auslandsamt der jeweiligen Hochschule beim Studentenwerk Dresden.

Für Kurzzeitstudien stellen Sie Ihren Erstantrag über das zuständige Akademische Auslandsamt der jeweiligen Hochschule beim Studentenwerk.

Mit Ihrem Antrag müssen Sie die für die Hochschulzulassung erforderlichen Unterlagen vorlegen.

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