Förderprogramm

Gesellschaftlicher Zusammenhalt (FRL GeZus)

Förderart:
Zuschuss
Förderbereich:
Gesundheit & Soziales
Fördergebiet:
Sachsen
Förderberechtigte:
Kommune, Verband/Vereinigung, Öffentliche Einrichtung
Fördergeber:

Sächsisches Staatsministerium für Soziales und Gesellschaftlichen Zusammenhalt

Ansprechpunkt:

Sächsische Aufbaubank – Förderbank – (SAB)

Pirnaische Straße 9

01069 Dresden

Tel: +49 341 70292-0 (Anrufzeiten: Montag 09:00 Uhr – 16:00 Uhr, Dienstag 09:00 Uhr – 18:00 Uhr, Mittwoch 09:00 Uhr – 16:00 Uhr, Donnerstag 09:00 Uhr – 18:00 Uhr, Freitag: 09:00 Uhr – 13:00 Uhr)

Fax: +49 351 491040-00

Sächsische Aufbaubank – Förderbank – (SAB)

Weiterführende Links:
Gesellschaftlicher Zusammenhalt Ehrenamt Sachsen

Kurzzusammenfassung

Kurztext

Wenn Sie Maßnahmen planen, die den gesellschaftlichen Zusammenhalt stärken, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.

Volltext

Der Freistaat Sachsen unterstützt Sie bei Vorhaben, die dem gesellschaftlichen Zusammenhalt dienen.

Die Förderung erhalten Sie für

  • Vorhaben zur Stärkung des bürgerschaftlichen Engagements wie die Ehrenamtsförderung „Wir für Sachsen“, Fortbildungs-Förderung und die Engagement-Stiftung Sachsen,
  • Projekte von besonderem sozialpolitischem Interesse,
  • Modellprojekte,
  • Projekte der Erinnerungskultur,
  • Vorhaben der Spitzenverbände der Freien Wohlfahrtspflege.

Sie erhalten die Förderung als Zuschuss.

Die Höhe des Zuschusses ist abhängig von der Art Ihres Vorhabens.

Richten Sie Ihren Antrag

  • im Programmteil „Wir für Sachsen“ bis zum 31.10. für das folgende Jahr an die Bürgerstiftung Dresden,
  • Maßnahmen im Fortbildungs-Förderungsprogramm sowie die Engagement-Stiftung Sachsen bis zum 30.9. an die Sächsische Aufbaubank – Förderbank – (SAB),
  • für ein Projekt von besonderem sozialpolitischem Interesse bis zum 30.9. für die folgende 1. Jahreshälfte und bis zum 31.3. für die folgende 2. Jahreshälfte an die Sächsische Aufbaubank – Förderbank – (SAB),
  • für ein Projekt der Erinnerungskultur ohne festen Antragstermin an die Sächsische Aufbaubank – Förderbank – (SAB),
  • für Maßnahmen der Spitzenverbände der Freien Wohlfahrtspflege bis zum 30.9. des Vorjahres oder vor Beginn des nächsten Bewilligungszeitraumes an die Sächsische Aufbaubank – Förderbank – (SAB).

Das Staatsministerium für Soziales und und Gesellschaftlichen Zusammenhalt veröffentlicht separate Förderbekanntmachungen mit genauen Bestimmungen für Modellprojekte.

Service
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