Förderprogramm

Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur“ (GRW) (RIGA) – Gewerbliche Wirtschaft

Förderart:
Zuschuss
Förderbereich:
Arbeit, Existenzgründung & -festigung, Infrastruktur, Regionalförderung, Unternehmensfinanzierung, Umwelt- & Naturschutz
Fördergebiet:
Sachsen
Förderberechtigte:
Unternehmen, Forschungseinrichtung
Fördergeber:

Sächsisches Staatsministerium für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr (SMWA)

Ansprechpunkt:

Sächsische Aufbaubank – Förderbank – (SAB)

Pirnaische Straße 9

01069 Dresden

Tel: +49 341 70292-0 (Anrufzeiten: Montag 09:00 Uhr – 16:00 Uhr, Dienstag 09:00 Uhr – 18:00 Uhr, Mittwoch 09:00 Uhr – 16:00 Uhr, Donnerstag 09:00 Uhr – 18:00 Uhr, Freitag: 09:00 Uhr – 13:00 Uhr)

Fax: +49 351 491040-00

Sächsische Aufbaubank – Förderbank – (SAB)

Weiterführende Links:
Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur“ (GRW) – Investitionszuschuss SAB-Förderportal

Kurzzusammenfassung

Kurztext

Wenn Sie als Unternehmen oder gemeinnützige wirtschaftsnahe Forschungseinrichtung Investitionen planen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.

Volltext

Der Freistaat Sachsen fördert aus Mitteln der Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur“ (GRW) Investitionen der gewerblichen Wirtschaft (einschließlich Tourismus) und gemeinnütziger außeruniversitärer wirtschaftsnaher Forschungseinrichtungen, um die Wettbewerbs- und Anpassungsfähigkeit der Wirtschaft zu stärken und Dauerarbeitsplätze und Ausbildungsplätze zu schaffen oder dauerhaft zu sichern.

Wenn Sie ein kleines und mittleres Unternehmen (KMU) sind, können Sie für folgende Investitionen eine Förderung bekommen:

  • Errichtung einer neuen Betriebsstätte (Errichtungsinvestitionen),
  • Ausbau der Kapazität einer bestehenden Betriebsstätte (Erweiterungsinvestitionen),
  • Diversifizierung der Produktion einer Betriebsstätte in vorher dort nicht hergestellte Produkte,
  • grundlegende Änderung des gesamten Produktionsprozesses einer bestehenden Betriebsstätte,
  • Erwerb eines Betriebes, der stillgelegt oder von Stilllegung bedroht ist. Bei kleinen Unternehmen ist dies, einschließlich des Erwerbs einer Betriebsstätte, durch Familienangehörige oder ehemalige Beschäftigte möglich,
  • Modernisierung des Produktionsprozesses,
  • CO2-reduzierende Investitionen.

Wenn Sie ein Großunternehmen sind, können Sie für folgende Maßnahmen eine Förderung bekommen:

  • Errichtung einer neuen Betriebsstätte (Errichtungsinvestitionen),
  • Diversifizierung der Tätigkeit einer Betriebsstätte, sofern die neue Tätigkeit nicht dieselbe oder eine ähnliche Tätigkeit ist wie die früher in der Betriebsstätte ausgeübte Tätigkeit,
  • Erwerb eines Betriebes, der stillgelegt oder von Stilllegung bedroht ist,
  • CO2-reduzierende Investitionen sowie
  • unter bestimmten Voraussetzungen Investitionsvorhaben von KMU.

Als gemeinnützige außeruniversitäre wirtschaftsnahe Forschungseinrichtung können Sie Unterstützung bei Investitionen zur Errichtung und zum Ausbau von Forschungsinfrastrukturen erhalten.

Sie erhalten die Förderung als sachkapitalbezogenen oder lohnkostenbezogenen Zuschuss.

Die Beihilfehöchstgrenze beträgt je nach Fördergebiet und Vorhaben für kleine Unternehmen bis zu 50 Prozent, mittlere Unternehmen bis zu 40 Prozent sowie große Unternehmen bis zu 30 Prozent.

Als gemeinnützige außeruniversitäre wirtschaftsnahe Forschungseinrichtung erhalten Sie eine Förderung von bis zu 50 Prozent.

Richten Sie Ihren Antrag bitte vor Beginn der zu fördernden Maßnahme an die Sächsische Aufbaubank – Förderbank – (SAB).

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