Förderprogramm

Hilfen für die Land- und Forstwirtschaft

Förderart:
Zuschuss
Förderbereich:
Landwirtschaft & Ländliche Entwicklung, Unternehmensfinanzierung
Fördergebiet:
Sachsen
Förderberechtigte:
Unternehmen
Fördergeber:

Sächsisches Staatsministerium für Energie, Klimaschutz, Umwelt und Landwirtschaft (SMUL)

Ansprechpunkt:

Sächsische Aufbaubank – Förderbank – (SAB)

Pirnaische Straße 9

01069 Dresden

Kurzzusammenfassung

Kurztext

Wenn Sie als land- oder forstwirtschaftlicher Betrieb oder als Betrieb der Fischerei oder Aquakultur durch Naturkatastrophen oder vergleichbare widrige Witterung Schäden erlitten haben, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.

Volltext

Der Freistaat Sachsen unterstützt Sie als Unternehmen bei der Bewältigung von Schäden, die durch Naturkatastrophen sowie Naturkatastrophen gleichzusetzenden widrigen Witterungsverhältnissen entstanden sind.

Die Schäden müssen direkt zurückzuführen sein

  • auf Naturkatastrophen wie Erdbeben, Lawinen, Erdrutsche, Überschwemmungen, Wirbelstürme, Orkane und Flächenbrände natürlichen Ursprungs oder
  • auf Naturkatastrophen gleichzusetzende widrige Witterungsverhältnisse wie Frost, Hagel, Eis, starke oder anhaltende Regenfälle, nicht Orkanstärke erreichende Stürme und Dürre (Land- und Forstwirtschaft) sowie Stürme, heftige und anhaltende Regenfälle und über einen längeren Zeitraum bestehende außergewöhnlich erhöhte Wassertemperaturen (Fischerei und Aquakultur).

Sie erhalten die Förderung

  • für Vorhaben zur Beseitigung von Schäden, Verlusten oder Zerstörungen an baulichen Anlagen oder Gegenständen, an land-, forst- und fischereiwirtschaftlich genutzten Wegen oder Flächen sowie
  • zur Behebung von Einkommensminderungen, -verlusten und als Ausgleich von Wiederherstellungskosten.

Sie erhalten die Förderung als Zuschuss.

  • Die Höhe der Förderung beträgt bei Naturkatastrophen bis zu 100 Prozent des Gesamtschadens oder der beihilfefähigen Kosten.
  • Die Höhe der Förderung beträgt bei Naturkatastrophen gleichgestellten widrigen Witterungsverhältnissen in der Landwirtschaft bis zu 80 Prozent des Gesamtschadens.
  • Bei Schäden aufgrund von Dürreereignissen steigt die Förderung auf 90 Prozent, bei Teilnahme an einer einzelbetrieblichen Klimaanpassungsberatung auf 100 Prozent des Gesamtschadens.
  • Fehlt eine Versicherung, die die häufigsten klimatischen Risiken und mindestens 50 Prozent der durchschnittlichen Jahreserzeugung oder der durchschnittlichen Jahreseinnahme des betroffenen Produktionsverfahrens abdeckt, wird der Ausgleichsbetrag um 50 Prozent gekürzt.
  • In der Forstwirtschaft sowie der Fischerei und Aquakultur beträgt die Höhe der Förderung bei Naturkatastrophen und gleichgestellten widrigen Witterungsverhältnissen bis zu 100 Prozent der beihilfefähigen Kosten.
  • Bei der Förderhöhe werden Ihre vorhandenen Versicherungen und deren Leistungen berücksichtigt.

Stellen Sie Ihren Förderantrag bitte bei der Sächsischen Aufbaubank – Förderbank – (SAB).

Service
Service

Wie können wir Ihnen helfen?