Förderprogramm

Investitionen und Strukturmaßnahmen nach dem Sächsischen Kulturraumgesetz (SächsKRG)

Förderart:
Zuschuss
Förderbereich:
Kultur, Medien & Sport
Fördergebiet:
Sachsen
Förderberechtigte:
Unternehmen, Kommune, Öffentliche Einrichtung, Verband/Vereinigung
Ansprechpunkt:

Sächsisches Staatsministerium für Wissenschaft, Kultur und Tourismus

Abteilung Kunst

Wigardstraße 17

01097 Dresden

Weiterführende Links:
Förderung über das Kulturraumgesetz

Kurzzusammenfassung

Kurztext

Wenn Sie als kulturelle Einrichtung strukturelle oder personelle Maßnahmen planen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.

Volltext

Der Freistaat Sachsen unterstützt Sie bei Struktur- und damit verbundenen Personalmaßnahmen.

Sie erhalten die Förderung für Maßnahmen zur nachhaltigen Veränderung von Aufgabenwahrnehmung, Organisations- oder Personalstruktur. Diese können auch Investitionen beinhalten, sofern sie dem Ziel der Maßnahme dienen.

Sie erhalten die Förderung als Zuschuss.

Die Höhe des Zuschusses beträgt bis zu 50 Prozent der förderfähigen Ausgaben, die einen Mindestbetrag von EUR 50.000 erreichen müssen.

Richten Sie Ihren Antrag bitte vor Beginn des Vorhabens bis spätestens 15.8. für das Folgejahr an das Sächsische Staatsministerium für Wissenschaft, Kultur und Tourismus, Abteilung Kunst.

Service
Service

Wie können wir Ihnen helfen?