Förderprogramm

Förderung des Übergangs zu einer ressourceneffizienten Kreislaufwirtschaft (Förderrichtlinie Kreislaufwirtschaft – FRL KrW/2024)

Förderart:
Zuschuss
Förderbereich:
Aus- & Weiterbildung, Beratung, Digitalisierung, Umwelt- & Naturschutz
Fördergebiet:
Sachsen
Förderberechtigte:
Unternehmen, Öffentliche Einrichtung, Kommune, Verband/Vereinigung
Fördergeber:

Sächsisches Staatsministerium für Energie, Klimaschutz, Umwelt und Landwirtschaft (SMUL)

Ansprechpunkt:

Sächsische Aufbaubank – Förderbank – (SAB)

Pirnaische Straße 9

01069 Dresden

Weiterführende Links:
Informationen zur Unterstützung des Übergangs zu einer ressourceneffizienten und emissionsarmen Kreislaufwirtschaft in Sachsen (externer Link) SAB Förderportal: Hier können Sie Anträge einreichen (externer Link)

Kurzzusammenfassung

Kurztext

Wenn Sie Ressourcen effizient nutzen, Kosten senken und gleichzeitig Umweltziele erreichen möchten, könnten Sie von der Förderrichtlinie zur Kreislaufwirtschaft profitieren.

Volltext

Die EU und der Freistaat Sachsen fördern den Wandel zu einer ressourceneffizienten und emissionsarmen Kreislaufwirtschaft. Die einzelnen Förderbereiche sind:

  • Umstellung auf Produktionsverfahren oder Produkte zur Reduzierung von Abfällen oder des Rohstoffeinsatzes (unter anderem Ersatz von Primärrohstoffen, Einsatz von Recyclingmaterial, Digitalisierung)
  • Optimierung der Abfallbewirtschaftung inklusive Digitalisierung (Qualität und Menge getrennt gesammelter Abfälle, Abfallrecycling, Bioabfallverwertung, Qualität von Wertstoffhöfen, Phosphorrückgewinnung aus Klärschlamm)
  • Akzeptanzsteigerung, Sensibilisierung, Evaluierung, Erfahrungsaustausch und Wissenstransfer zur Abfallvermeidung
  • Zusätzlich und speziell für die vom Kohleausstieg betroffenen Strukturwandelregionen:
    • Herstellung fortschrittlicher Biokraftstoffe aus Abfall und dazugehörige Infrastruktur (inklusive Errichtung und Anpassung von Anlagen)
    • Qualifizierungsmaßnahmen in Verbindung mit den geförderten Investitionen.

Sie erhalten die Förderung als Zuschuss.

Die Höhe des Zuschusses beträgt maximal 70 Prozent der förderfähigen Kosten, jedoch mindestens 500,00 EUR und höchstens 2.300.000 EUR.

Richten Sie Ihren Antrag bitte über das Förderportal an die Sächsische Aufbaubank – Förderbank (SAB) (siehe weiterführende Links).

Zusatzinfos 

rechtliche Voraussetzungen

Antragsberechtigt sind Unternehmen, öffentlich-rechtliche Entsorgungsträger, Kommunen, kommunale Zweckverbände, Verbände, Vereine und gemeinnützige Organisationen.

Die Förderung ist unter anderem an folgende Bedingungen geknüpft:

Investive Vorhaben müssen zur Ressourceneffizienzsteigerung beitragen.

Der Vorhabensort für Vorhaben gemäß Nummer 2.1 der Förderrichtlinie muss sich im Freistaat Sachsen befinden.

Der Vorhabensort für Vorhaben gemäß Nummer 2.2 der Förderrichtlinie muss in den Landkreisen Görlitz, Bautzen, Nordsachsen, Leipzig, in der kreisfreien Stadt Leipzig oder in der kreisfreien Stadt Chemnitz (JTF-Gebiete) liegen.

Weitere Fördervoraussetzungen entnehmen Sie bitte der Förderrichtlinie.

Rechtsgrundlage

Richtlinie

Richtlinie des Sächsischen Staatsministeriums für Energie, Klimaschutz, Umwelt und Landwirtschaft zur Förderung des Übergangs zu einer ressourceneffizienten Kreislaufwirtschaft (Förderrichtlinie Kreislaufwirtschaft – FRL KrW/2024)
vom: 19.03.2024
SächsABl. S. 402

Weblink zur Förderrichtlinie (externer Link)

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