Förderprogramm

Förderrichtlinie Kreislaufwirtschaft und Ressourceneffizienz – FRL KrW/2026

Förderart:
Zuschuss
Förderbereich:
Aus- & Weiterbildung, Beratung, Digitalisierung, Umwelt- & Naturschutz
Fördergebiet:
Sachsen
Förderberechtigte:
Unternehmen, Öffentliche Einrichtung, Kommune, Verband/Vereinigung
Fördergeber:

Sächsisches Staatsministerium für Wirtschaft, Arbeit, Energie und Klimaschutz

Ansprechpunkt:

Sächsische Aufbaubank – Förderbank – (SAB)

Pirnaische Straße 9

01069 Dresden

Weiterführende Links:
SAB - Förderportal: Hier können Sie Anträge einreichen und alle Informationen finden (externer Link)

Kurzzusammenfassung

Kurztext

Wenn Sie Ressourcen effizient nutzen, Kosten senken und gleichzeitig Umweltziele erreichen möchten, können Sie von der Förderrichtlinie Kreislaufwirtschaft und Ressourceneffizienz profitieren.

Volltext

Die EU und der Freistaat Sachsen fördern den Wandel zu einer ressourceneffizienten, umweltschonenden und emissionsarmen Kreislaufwirtschaft im Freistaat Sachsen. Die einzelnen Förderbereiche sind:

  • Umstellung auf Produktionsverfahren oder Produkte zur Reduzierung von Abfällen oder des Rohstoffeinsatzes (u. a. Ersatz von Primärrohstoffen, Einsatz von Recyclingmaterial, Digitalisierung)
  • Optimierung der Abfallbewirtschaftung inklusive Digitalisierung (Qualität und Menge getrennt gesammelter Abfälle, Abfallrecycling, Bioabfallverwertung, Qualität von Wertstoffhöfen, Phosphorrückgewinnung aus Klärschlamm)
  • Akzeptanzsteigerung, Sensibilisierung, Evaluierung, Erfahrungsaustausch und Wissenstransfer zur Abfallvermeidung
  • STEP: Herstellung kritischer Technologien oder Sicherung und Stärkung ihrer Wertschöpfungsketten, z. B. Recycling von Elektro- und Elektronik-Altgeräten,Trennverfahren, Bioökonomie-Technologien, Biotechnologien und Stärkung der Kapazitäten kritischer Rohstoffe
  • Zusätzlich und speziell für die vom Kohleausstieg betroffenen Strukturwandelregionen:
    • Herstellung fortschrittlicher Biokraftstoffe aus Abfall und dazugehörige Infrastruktur (inkl. Errichtung und Anpassung von Anlagen)
    • Qualifizierungsmaßnahmen in Verbindung mit den geförderten Investitionen.

Sie erhalten die Förderung als Zuschuss.

Die Höhe des Zuschusses beträgt maximal 90 % der förderfähigen Kosten, jedoch mindestens 500 EUR und höchstens 5 Millionen Euro (5.000.000 EUR). (Für Projekte zur Phosphorrückgewinnung aus Aschen der Monoverbrennung von Klärschlamm beträgt die maximale Förderhöhe 10 Millionen Euro (10.000.000 EUR).

Richten Sie Ihren Antrag bitte über das Förderportal an die Sächsische Aufbaubank – Förderbank (SAB) (siehe weiterführende Links).

Zusatzinfos 

Fristen

Anträge können bis zum 30.06.2029 eingereicht werden.

rechtliche Voraussetzungen

Antragsberechtigt sind Unternehmen, öffentlich-rechtliche Entsorgungsträger, Kommunen, kommunale Zweckverbände, Verbände, Vereine und gemeinnützige Organisationen.

Die Förderung ist unter anderem an folgende Bedingungen geknüpft:

  • Investive Vorhaben müssen zur Ressourceneffizienzsteigerung beitragen.
  • Der Vorhabensort für Vorhaben gemäß Nummer 2.1 der Förderrichtlinie muss sich im Freistaat Sachsen befinden.
  • Der Vorhabensort für Vorhaben gemäß Nummer 2.2 der Förderrichtlinie muss in den Landkreisen Görlitz, Bautzen, Nordsachsen, Leipzig, in der kreisfreien Stadt Leipzig oder in der kreisfreien Stadt Chemnitz (JTF-Gebiete) liegen.

Weitere Fördervoraussetzungen, unter anderem für STEP-Vorhaben, entnehmen Sie bitte der Förderrichtlinie.

Rechtsgrundlage

Richtlinie

Richtlinie des Sächsischen Staatsministeriums für Wirtschaft, Arbeit, Energie und Klimaschutz zur Förderung des Übergangs zu einer ressourceneffizienten Kreislaufwirtschaft (Förderrichtlinie Kreislaufwirtschaft und Ressourceneffizienz – FRL KrW/2026)
vom: 16.01.2026
SächsABl. 2026 Nr. 6, S. 152
Fsn-Nr.: 5562

Weblink zur Förderrichtlinie

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