Kurztext
Wenn Sie Ressourcen effizient nutzen, Kosten senken und gleichzeitig Umweltziele erreichen möchten, könnten Sie von der Förderrichtlinie zur Kreislaufwirtschaft profitieren.
Volltext
Die EU und der Freistaat Sachsen fördern den Wandel zu einer ressourceneffizienten und emissionsarmen Kreislaufwirtschaft. Die einzelnen Förderbereiche sind:
- Umstellung auf Produktionsverfahren oder Produkte zur Reduzierung von Abfällen oder des Rohstoffeinsatzes (unter anderem Ersatz von Primärrohstoffen, Einsatz von Recyclingmaterial, Digitalisierung)
- Optimierung der Abfallbewirtschaftung inklusive Digitalisierung (Qualität und Menge getrennt gesammelter Abfälle, Abfallrecycling, Bioabfallverwertung, Qualität von Wertstoffhöfen, Phosphorrückgewinnung aus Klärschlamm)
- Akzeptanzsteigerung, Sensibilisierung, Evaluierung, Erfahrungsaustausch und Wissenstransfer zur Abfallvermeidung
- Zusätzlich und speziell für die vom Kohleausstieg betroffenen Strukturwandelregionen:
- Herstellung fortschrittlicher Biokraftstoffe aus Abfall und dazugehörige Infrastruktur (inklusive Errichtung und Anpassung von Anlagen)
- Qualifizierungsmaßnahmen in Verbindung mit den geförderten Investitionen.
Sie erhalten die Förderung als Zuschuss.
Die Höhe des Zuschusses beträgt maximal 70 Prozent der förderfähigen Kosten, jedoch mindestens 500,00 EUR und höchstens 2.300.000 EUR.
Richten Sie Ihren Antrag bitte über das Förderportal an die Sächsische Aufbaubank – Förderbank (SAB) (siehe weiterführende Links).