Förderprogramm

Krisen und Notstände (RL KuN/2015)

Förderart:
Zuschuss
Förderbereich:
Landwirtschaft & Ländliche Entwicklung
Fördergebiet:
Sachsen
Förderberechtigte:
Unternehmen
Ansprechpunkt:

Sächsisches Landesamt für Umwelt, Landwirtschaft und Geologie (LfULG)

August-Böckstiegel-Straße 1

01326 Dresden

Weiterführende Links:
Richtlinie „Krisen und Notstände“ (KuN/2015)

Kurzzusammenfassung

Kurztext

Wenn Sie Maßnahmen zur Beseitigung von Schäden durch Naturkatastrophen durchführen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.

Volltext

Das Land Sachsen unterstützt Sie als Unternehmen der Land- und Forstwirtschaft sowie der Aquakultur und Binnenfischerei durch Notstandsbeihilfen, um Existenzgefährdungen infolge von Naturkatastrophen, außergewöhnlichen Naturereignissen, Tierseuchen und Schädlingsbefall zu verhindern.

Die Förderung erhalten Sie für Maßnahmen zur Beseitigung der unmittelbar durch das Ereignis verursachten Schäden.

Sie erhalten die Förderung als Zuschuss.

Die Höhe des Zuschusses beträgt bei Naturkatastrophen gleichgestellten widrigen Witterungsverhältnissen bis zu 80 Prozent und in benachteiligten Gebieten bis zu 90 Prozent des Gesamtschadens.

In den übrigen Fällen beträgt die Höhe des Zuschusses bis zu 100 Prozent des Gesamtschadens.

Die Bagatellgrenze liegt bei EUR 2.000.

Stellen Sie Ihren Antrag bitte innerhalb von 6 Monaten nach dem Schadensereignis beim Sächsischen Landesamt für Umwelt, Landwirtschaft und Geologie (LfULG).

Service
Service

Wie können wir Ihnen helfen?