Kurztext
Wenn Sie Veranstaltungen durchführen, um die Innovations- und Wettbewerbsfähigkeit der Wirtschaft zu erhöhen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.
Volltext
Der Freistaat Sachsen fördert die Zusammenarbeit von Wissenschaft und Wirtschaft.
Sie erhalten die Förderung für die Vorbereitung und Durchführung von
- Durchführung und Vorbereitung nationaler und internationaler Veranstaltungsformate, um die Innovations- und Wettbewerbsfähigkeit der sächsischen Wirtschaft zu stärken
- Es werden Zuwendungen für Veranstaltungen in Sachsen gewährt, die den sächsischen Unternehmen den Zugang zu nationalen und internationalen Kapitalgebenden erleichtern und nationale und internationale Kapitalgebende auf den Freistaat Sachsen aufmerksam machen sollen.
- Zuwendungen für internationale Veranstaltungen dienen außerdem dem Zweck, die Sichtbarkeit des Technologiestandorts Sachsen zu erhöhen.
- Gegenstand der Förderung sind innovations- und technologiepolitisch bedeutsame Veranstaltungsformate wie Workshops, Kooperationsforen, internationale Fachkongresse, mehrtägige Fachsymposien und andere geeignete Veranstaltungen, die der Stärkung der Innovations- und Wettbewerbsfähigkeit der sächsischen Wirtschaft dienen.
Folgende Ausgaben sind förderfähig
- Personalausgaben/-kosten zur Erstellung der Feinkonzeption, für Organisation, Umsetzung und Dokumentation von Veranstaltungen
- Sachausgaben/-kosten zur Erstellung der Feinkonzeption, für Organisation, Umsetzung und Dokumentation von Veranstaltungen
- Eine Förderung entfällt, wenn für dasselbe Vorhaben vom Antragstellerinnen und Antragsstellern die zuwendungsfähigen Ausgaben mit öffentlichen Mitteln aus anderen Programmen in Anspruch genommen werden.
Sie erhalten die Förderung als Zuschuss.
Die Höhe des Zuschusses beträgt bis zu 50 % der förderfähigen Ausgaben, maximal jedoch 60.000 EUR pro Veranstaltung.