Förderprogramm

Förderung zur Landes-Technologieförderung – F – Sonstige innovationsunterstützende Maßnahmen

Förderart:
Zuschuss
Förderbereich:
Beratung, Forschung & Innovation (themenoffen)
Fördergebiet:
Sachsen
Förderberechtigte:
Forschungseinrichtung, Hochschule, Öffentliche Einrichtung, Unternehmen, Verband/Vereinigung
Fördergeber:

Sächsisches Staatsministerium für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr (SMWA)

Ansprechpunkt:

Sächsische Aufbaubank – Förderbank – (SAB)

Pirnaische Straße 9

01069 Dresden

Weiterführende Links:
Informationen zu innovationsunterstützenden Maßnahmen (externer Link)

Kurzzusammenfassung

Kurztext

Zuwendung erhalten, um technologisches Wissen in kleine und mittlere Unternehmen (KMU) zu bringen sowie Forschungs- und Entwicklungsergebnisse schneller in erfolgreiche Innovationen umzusetzen.

Volltext

Der Freistaat Sachsen fördert die Zusammenarbeit von Wissenschaft und Wirtschaft.

Sie erhalten die Förderung für Maßnahmen mit innovativem Charakter wie

  • Durchführung innovationsunterstützender Maßnahmen mit innovativem Charakter für sächsische Unternehmen und die sächsische Wirtschaft
  • Etablierung von Kommunikationsplattformen
  • Veranstaltung von Wettbewerben einschließlich der Vergabe von Preisen
  • Unterstützung der Beteiligung an nationalen oder internationalen Wettbewerben
  • Unterstützung von Prozess- und Organisationsinnovationen
  • Inanspruchnahme von Innovationsberatungsdiensten
  • Innovationsunterstützende Dienstleistungen für KMU
  • Vorbereitende Studien, die zur Erfüllung des Zuwendungszwecks beitragen, sowie
  • Weitere innovative Maßnahmen

Sie erhalten die Förderung als Zuschuss.

Die Höhe des Zuschusses beträgt

  • für kleine und mittlere Unternehmen bis zu 50 % und
  • für andere Antragstellerinnen und Antragsteller bis zu 100 %

der förderfähigen Ausgaben oder Kosten.

Zusatzinfos 

Verfahrensablauf

Stellen Sie Ihren Antrag bitte auf der Grundlage von Aufrufen zur Einreichung von Projektvorschlägen des Staatsministeriums für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr bei der Sächsischen Aufbaubank. Davon unabhängig können Sie jederzeit Projektskizzen vorlegen.

rechtliche Voraussetzungen

Antragsberechtigt sind kleine und mittlere Unternehmen gemäß KMU-Definition der EU mit einer Betriebsstätte im Freistaat Sachsen sowie

  • Forschungseinrichtungen,
  • Hochschulen,
  • die Berufsakademie Sachsen,
  • Kammern,
  • Verbände,
  • freiberufliche Ingenieurinnen und Ingenieure sowie
  • sonstige Technologiemittler und Unternehmen.

Die Förderung ist an bestimmte Bedingungen geknüpft:

Sie müssen ein Vorhabens- und Finanzierungskonzept vorlegen, das die wesentlichen Elemente der Maßnahme und deren angestrebte Auswirkungen auf Ihre Innovationsstärke beziehungsweise die beteiligten KMU beschreibt.

Rechtsgrundlage

Richtlinie

Richtlinie zur Förderung von Maßnahmen zur Erhöhung der technologischen Leistungsfähigkeit der sächsischen Wirtschaft (RL Landes-Technologieförderung)
Sächsisches Staatsministeriums für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr
vom: 27.06.2017
zuletzt geändert am: 01.12.2025

Weblink zur Förderrichtlinie

Service
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