Förderprogramm

Landes-Technologieförderung – C – Patentinformationszentren (PIZ)

Förderart:
Zuschuss
Förderbereich:
Beratung, Forschung & Innovation (themenoffen)
Fördergebiet:
Sachsen
Förderberechtigte:
Unternehmen
Fördergeber:

Sächsisches Staatsministerium für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr (SMWA)

Ansprechpunkt:

Sächsische Aufbaubank – Förderbank – (SAB)

Pirnaische Straße 9

01069 Dresden

Weiterführende Links:
Patentinformationszentren

Kurzzusammenfassung

Kurztext

Wenn Sie Maßnahmen zum Patentschutz planen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.

Volltext

Der Freistaat Sachsen fördert die Zusammenarbeit von Wissenschaft und Wirtschaft.

Sie erhalten die Förderung für einzelne Angebote von Patentinformationszentren, die insbesondere kleinen und mittleren Unternehmen gemäß KMU-Definition zugutekommen.

Dazu gehören umfassende Informations- und Dienstleistungen zu gewerblichen Schutzrechten, zum Beispiel Informationen

  • zu den Anmeldeverfahren,
  • zum Schutzrechtsdaten- und Schutzrechtsmanagement,
  • zur Schutzrechtsbe- und -verwertung,
  • zu Durchsetzungsmöglichkeiten von Schutzrechten sowie
  • zur Abwehr von Produkt- und Markenpiraterie.

Sie erhalten die Förderung als Zuschuss.

Die Höhe des Zuschusses beträgt bis zu 60 Prozent der förderfähigen Kosten.

Richten Sie Ihren Antrag bitte vor Beginn Ihres Vorhabens formgebunden an die Sächsische Aufbaubank – Förderbank – (SAB).

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