Förderprogramm

Sächsische Landesstipendienverordnung – SächsLStipVO

Förderart:
Zuschuss
Förderbereich:
Aus- & Weiterbildung, Frauenförderung
Fördergebiet:
Sachsen
Förderberechtigte:
Privatperson
Fördergeber:

Sächsisches Staatsministerium für Wissenschaft, Kultur und Tourismus

Ansprechpunkt:

zuständiges Studenten- oder Studierendenwerk

Kurzzusammenfassung

Kurztext

Wenn Sie als Studierende oder Studierender ein Forschungsvorhaben durchführen wollen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen ein Stipendium erhalten.

Volltext

Das Land Sachsen fördert Forschungsvorhaben von Studierenden im Rahmen eines Graduierten- oder Meisterschülerstudiums.

Sie erhalten die Förderung als Stipendium.

Die Höhe des Stipendiums beträgt EUR 1.350 monatlich, bei Familien zuzüglich EUR 100,00 monatlich je Kind, für eine Dauer von längstens 3 Jahren.

Kosten für besondere Aufwendungen können mit bis zu EUR 1.500 bezuschusst werden.

Stellen Sie Ihren Antrag unter Verwendung der Antragsformulare beim zuständigen Studenten- oder Studierendenwerk.

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