Förderprogramm

Förderung von Lastenfahrrädern und Lastenpedelecs (RL Lastenfahrrad)

Förderart:
Zuschuss
Förderbereich:
Infrastruktur, Umwelt- & Naturschutz, Unternehmensfinanzierung, Mobilität
Fördergebiet:
Sachsen
Förderberechtigte:
Kommune, Unternehmen, Verband/Vereinigung
Fördergeber:

Sächsisches Staatsministerium für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr (SMWA)

Ansprechpunkt:

Landesamt für Straßenbau und Verkehr (LASuV)

Referat 44 – Personen- und Güterverkehr

Stauffenbergallee 24

1099 Dresden

Weiterführende Links:
Förderung Lastenfahrräder/-pedelecs

Kurzzusammenfassung

Kurztext

Wenn Sie als Unternehmen, Kommune oder Verein Lastenfahrräder oder Lastenpedelecs anschaffen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.

Volltext

Der Freistaat Thüringen fördert die Neuanschaffung von neuen, gewerblich und institutionell genutzten Lastenfahrrädern und elektrisch unterstützten Lastenfahrrädern (Lastenpedelecs) mit einer Lasten-Zuladung von mindestens 40 kg. Die Räder können als baulich einspurige oder mehrspurige Fahrräder konstruiert sein.

Sie erhalten die Förderung als Zuschuss.

Die Höhe der Förderung beträgt für pro Lastenfahrrad EUR 500,00 und pro Lastenpedelec EUR 1.500.

Richten Sie Ihren Antrag vor dem Kauf der Räder formgebunden an das Landesamt für Straßenbau und Verkehr (LASuV).

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