Förderprogramm

Förderung der kulturellen Bildung (FRL Kulturelle Bildung)

Förderart:
Zuschuss
Förderbereich:
Kultur, Medien & Sport
Fördergebiet:
Sachsen
Förderberechtigte:
Kommune, Verband/Vereinigung, Öffentliche Einrichtung
Fördergeber:

Sächsisches Staatsministerium für Wissenschaft, Kultur und Tourismus

Ansprechpunkt:

Sächsisches Staatsministerium für Wissenschaft, Kultur und Tourismus

Wigardstraße 17

1097 Dresden

Weiterführende Links:
Kulturelle Bildung

Kurzzusammenfassung

Kurztext

Wenn Sie Maßnahmen zur Förderung der kulturellen Bildung planen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.

Volltext

Der Freistaat Sachsen fördert Maßnahmen von Musikschulen, Jugendkunstschulen, Netzwerkstellen „Kulturelle Bildung der Kulturräume“ sowie Maßnahmen kultureller Bildung von landesweiter Bedeutung.

Sie erhalten die Förderung insbesondere für folgende Maßnahmen:

  • Musikschulen: Förderung von Fachunterricht, inklusive Fachunterricht für Begabte, Fachberatung und Weiterbildung für Musikschullehrkräfte, Weiterentwicklung von Musikschulen und Ausgleich von Standortnachteilen,
  • Jugendkunstschulen: Förderung von Angeboten, die darauf abzielen, künstlerische Talente und Begabungen von Kindern und Jugendlichen zu erkennen und zu unterstützen, idealerweise bereiten sie auf ein künstlerisches Studium oder einen künstlerischen Beruf vor,
  • Netzwerkstellen Kulturelle Bildung der Kulturräume: regionale Koordinierungsstelle zwischen Kultureinrichtungen beziehungsweise Künstlerinnen und Künstlern sowie zwischen Strukturen der Schulverwaltung und Bildungseinrichtungen sowie der Bildungs- und Jugendhilfe,
  • Maßnahmen kultureller Bildung von landesweiter Bedeutung: Kooperationsprojekte zwischen mindestens 3 Bildungseinrichtungen, integrativ wirkende Maßnahmen, Modellprojekte.

Sie erhalten die Förderung als Zuschuss.

Die Höhe der Förderung ist abhängig von der Art der Maßnahme.

Ihren Antrag für den Personalausgabenzuschuss und die Qualitätssicherung an Musikschulen (Frist: 30.11. für das folgende Jahr) beziehungsweise für Begabtenförderung an Musikschulen (Frist: 30.6. eines Jahres) stellen Sie bitte bei der Landesdirektion Sachsen.

Ihren Antrag für Jugendkunstschulen (Frist: 31.8. eines Jahres), für Netzwerkstellen „Kulturelle Bildung der Kulturräume“ (Frist: 15.10. für das folgende Jahr) beziehungsweise für Maßnahmen kultureller Bildung von landesweiter Bedeutung (Frist: 15.10. für das folgende Jahr) stellen Sie bitte beim Sächsischen Staatsministerium für Wissenschaft, Kultur und Tourismus.

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