Förderprogramm

Präventiver Kinderschutz und Frühe Hilfen (FRL PKFH)

Förderart:
Zuschuss
Förderbereich:
Gesundheit & Soziales
Fördergebiet:
Sachsen
Förderberechtigte:
Kommune, Verband/Vereinigung, Öffentliche Einrichtung
Fördergeber:

Sächsisches Staatsministerium für Soziales und Gesellschaftlichen Zusammenhalt

Ansprechpunkt:

Kommunaler Sozialverband Sachsen

Humboldtstraße 18

04105 Leipzig

Weiterführende Links:
Förderrichtlinie Präventiver Kinderschutz und Frühe Hilfen

Kurzzusammenfassung

Kurztext

Wenn Sie Vorhaben zur Verbesserung des Kinderschutzes umsetzen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.

Volltext

Der Freistaat Sachsen unterstützt Sie im Bereich des vorbeugenden Kinderschutzes und der Frühen Hilfen, wenn Sie ein bedarfsgerechtes Angebot sowie den gleichmäßigen Ausbau und die Verstetigung dieses Angebots sicherstellen.

Die Förderung erhalten Sie für

  • Netzwerke für Frühe Hilfen und Kinderschutz,
  • die psychosoziale Unterstützung von Familien durch spezifische Angebote Früher Hilfen,
  • die Erprobung innovativer Maßnahmen und die Implementierung erfolgreicher Modelle im Bereich der Frühen Hilfen sowie
  • ergänzende Maßnahmen zur Bundesstiftung Frühe Hilfen, vor allem Vorhaben mit landesweiter Bedeutung und Modellvorhaben.

Sie erhalten die Förderung als Zuschuss.

Die Höhe des Zuschusses bis zu 100 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben.

Ihren Antrag richten Sie bis zum 31.10. für das folgende Jahr an den Kommunalen Sozialverband Sachsen, Außenstelle Chemnitz.

Reichen Sie Ihren Antrag für ein Modellvorhaben auf der Grundlage von spezifischen Förderbekanntmachungen ein, in denen Einzelheiten der Förderung festgelegt werden.

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