Förderprogramm

Projekte im Forschungsbereich (RL TG 70)

Förderart:
Zuschuss
Förderbereich:
Forschung & Innovation (themenoffen)
Fördergebiet:
Sachsen
Förderberechtigte:
Forschungseinrichtung, Hochschule
Fördergeber:

Sächsisches Staatsministerium für Wissenschaft, Kultur und Tourismus

Ansprechpunkt:

Sächsisches Staatsministerium für Wissenschaft, Kultur und Tourismus

Abteilung Forschung

Wigardstraße 17

01097 Dresden

Weiterführende Links:
Forschungsprojektförderung TG70

Kurzzusammenfassung

Kurztext

Wenn Sie Maßnahmen zur Stärkung des Forschungs-, Entwicklungs- und Innovationsstandorts Sachsen durch eine kontinuierliche Profilierung Ihrer Wissenschaftseinrichtung planen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.

Volltext

Der Freistaat Sachsen fördert Einzel- und Kooperationsprojekte der Grundlagenforschung und der anwendungsorientierten Forschung sowie weitere Maßnahmen zur Stärkung von Wissenschaftseinrichtungen.

Sie bekommen die Förderung insbesondere für Projekte,

  • mit denen innovative Forschungsansätze angeschoben werden, die der Profilierung einzelner Einrichtungen und/oder Verbünde dienen,
  • die auf eine Erweiterung und/oder Konzentration wissenschaftlicher Expertise abzielen,
  • die der Stärkung der Drittmittelfähigkeit von einzelnen Einrichtungen und/oder Verbünden dienen und
  • die Kooperationen mit Akteuren aus Wirtschaft und Gesellschaft anstoßen und/oder vertiefen.

Sie erhalten die Förderung als Zuschuss.

Die Höhe der Förderung beträgt 100 Prozent der förderfähigen Ausgaben beziehungsweise Kosten.

Eine mögliche Förderung erfolgt entweder auf der Grundlage von Auswahlverfahren oder durch Vorlage von wissenschaftlichen Einzelanliegen.

Das Antragsverfahren ist zweistufig. Normalerweise müssen Sie zuerst eine Projektskizze beim Staatsministerium für Wissenschaft, Kunst und Tourismus vorlegen.

Ihren Förderantrag richten Sie bitte an die Sächsische Aufbaubank – Förderbank – (SAB).

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