Förderprogramm

Regionales Wachstum – Investitionen kleiner Unternehmen in strukturschwachen Räumen

Förderart:
Zuschuss
Förderbereich:
Regionalförderung, Unternehmensfinanzierung
Fördergebiet:
Sachsen
Förderberechtigte:
Unternehmen
Fördergeber:

Sächsisches Staatsministerium für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr (SMWA)

Ansprechpunkt:

Sächsische Aufbaubank – Förderbank – (SAB)

Pirnaische Straße 9

01069 Dresden

Weiterführende Links:
Regionales Wachstum SAB Förderportal

Kurzzusammenfassung

Kurztext

Wenn Sie in einer strukturschwachen Region eine neue Betriebsstätte errichten oder eine bestehende erweitern oder modernisieren wollen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.

Volltext

Der Freistaat Sachsen fördert Ihr Investitionsvorhaben in strukturschwachen Räumen zur Errichtung einer neuen Betriebsstätte oder zur Erweiterung und Modernisierung einer bestehenden Betriebsstätte.

Die Förderung erfolgt normalerweise aus Landesmitteln. Investitionen in den Landkreisen Bautzen, Görlitz, Leipzig und Nordsachsen sowie in der Stadt Chemnitz werden aus Mitteln des Just Transition Fund (JTF) mitfinanziert.

Gefördert werden Investitionsvorhaben

  • zur Errichtung einer neuen Betriebsstätte (Errichtungsinvestitionen),
  • zum Ausbau der Kapazität einer bestehenden Betriebsstätte (Erweiterungsinvestitionen),
  • zur Diversifizierung der Produktion einer Betriebsstätte in vorher dort nicht hergestellte Produkte, einschließlich Dienstleistungen,
  • zur grundlegenden Änderung des gesamten Produktionsprozesses einer bestehenden Betriebsstätte.

Sie können den Investitionszuschuss für Ausgaben für die Anschaffung beziehungsweise Herstellung der zum Investitionsvorhaben zählenden Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens (zum Beispiel Gebäude, Maschinen, Anlagen, immaterielle Wirtschaftsgüter) verwenden.

Sie erhalten die Förderung als Zuschuss.

Die Höhe des Zuschusses beträgt je nach Antragsteller und Vorhaben für

  • mit Landesmitteln geförderte Vorhaben bis zu 50 Prozent der förderfähigen Kosten, höchstens EUR 500.000,
  • mit JTF-Mitteln geförderte Vorhaben bis zu 70 Prozent der förderfähigen Kosten.

Stellen Sie Ihren Antrag bitte vor Beginn der zu fördernden Maßnahme über das Förderportal bei der Sächsischen Aufbaubank – Förderbank – (SAB).

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