Förderprogramm

Förderung von Fanprojekten

Förderart:
Zuschuss
Förderbereich:
Kultur, Medien & Sport, Gesundheit & Soziales
Fördergebiet:
Sachsen
Förderberechtigte:
Verband/Vereinigung, Kommune, Öffentliche Einrichtung
Fördergeber:

Sächsisches Staatsministerium des Innern

Ansprechpunkt:

Sächsisches Staatsministerium des Innern, Ref. 33, Landespräventionsrat

Weiterführende Links:
Fanprojekte, Projektförderung beantragen

Kurzzusammenfassung

Kurztext

Wenn Sie Projekte zur gewaltvorbeugenden Betreuung von Fußballfans planen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.

Volltext

Der Freistaat Sachsen unterstützt Sie bei Maßnahmen und Projekten zur sozialpräventiven Betreuung von Fußballfans.

Die Förderung erhalten Sie für

  • Fanprojekte nach dem Nationalen Konzept Sport und Sicherheit (NKSS), die vom Deutschen Fußball-Bund (DFB) beziehungsweise von der Deutschen Fußball Liga GmbH (DFL) kofinanziert werden,
  • spezifische Projekte und Maßnahmen mit der Zielstellung der Gewaltprävention im Umfeld von Fußballsportveranstaltungen,
  • Koordination von Maßnahmen und Projekten.

Sie erhalten die Förderung als Zuschuss.

Die Höhe des Zuschusses bewegt sich bei Fanprojekten in der gleichen Höhe wie der Betrag des DFB beziehungsweise der DFL. Bei Maßnahmen zur Gewaltprävention und für Kooperationsmaßnahmen beträgt die Höhe des Zuschusses zu 50 Prozent der förderungsfähigen Ausgaben.

Ihren Antrag richten Sie bis zum 30.4. eines Jahres an das Sächsische Staatsministerium des Innern, Abteilung 3 „Öffentliche Sicherheit und Ordnung, Landespolizeipräsidium“.

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