Förderprogramm

Selbstgenutztes Wohneigentum für Familien mit Kindern (RL Familienwohnen)

Förderart:
Darlehen
Förderbereich:
Wohnungsbau & Modernisierung
Fördergebiet:
Sachsen
Förderberechtigte:
Privatperson
Ansprechpunkt:

Sächsische Aufbaubank – Förderbank – (SAB)

Pirnaische Straße 9

01069 Dresden

Weiterführende Links:
Familienwohnen SAB Förderportal

Kurzzusammenfassung

Kurztext

Wenn Sie Wohneigentum für die eigene Nutzung schaffen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen ein Darlehen erhalten.

Volltext

Der Freistaat Sachsen unterstützt Sie als Familie mit Kindern unter 18 Jahren mit Darlehen, wenn Sie selbstgenutztes Wohneigentum erwerben oder bauen.

Sie bekommen die Förderung für

  • den Erwerb mit Modernisierung einer Wohnung oder eines Wohngebäudes, die beziehungsweise das vor 1990 errichtet wurde – Programm „Jung kauft Alt“,
  • den Erwerb von Wohneigentum, gegebenenfalls mit Modernisierungsmaßnahmen.
  • den Bau einschließlich erstmaliger Erwerb eines Eigenheimes oder einer Eigentumswohnung innerhalb von 2 Jahren nach Fertigstellung sowie
  • den Grundstückserwerb für die Errichtung oder den Umbau von Wohneigentum zur Selbstnutzung im Rahmen einer Baugemeinschaft in Form einer Zwischenfinanzierung.

Sie erhalten die Förderung als Darlehen.

Die Höhe des Darlehens zur Schaffung von selbstgenutztem Wohneigentum beträgt bis zu EUR 50.000 pro im Haushalt lebendem, zum Zeitpunkt der Antragstellung minderjährigem Kind, für das Sie Kindergeld beziehen.

Sie erhalten eine zusätzliche Förderung

  • als Haushalt mit geringem Einkommen gemäß Sächsischer Einkommensgrenzen-Verordnung in Höhe von EUR 30.000,
  • für jede im Haushalt lebende schwerbehinderte Person in Höhe von EUR 15.000,
  • für Maßnahmen für den Programmteil „Jung kauft Alt“ in Höhe von EUR 50.000.

Die Laufzeit des Darlehens beträgt bis zu 25 Jahre.

Die Höhe des Darlehens zur Zwischenfinanzierung des Grundstückserwerbs beträgt bis zu EUR 500.0000, höchstens jedoch den Grundstückskaufpreis. Die Laufzeit des Darlehens beträgt 2,5 Jahre.

Ihren Antrag stellen Sie über das SAB-Förderportal vor Beginn des Vorhabens bei der Sächsischen Aufbaubank – Förderbank – (SAB). Sie dürfen das Bauvorhaben erst nach Zusage des Förderdarlehens beginnen.

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