Förderprogramm

Förderung für die Schaffung von selbstgenutztem Wohneigentum für Familien mit Kindern

Förderart:
Darlehen
Förderbereich:
Wohnungsbau & -modernisierung
Fördergebiet:
Sachsen
Förderberechtigte:
Privatperson, Verband/Vereinigung
Fördergeber:

Sächsische Staatsministerium für Infrastruktur und Landesentwicklung (SMI)

Ansprechpunkt:

Sächsische Aufbaubank – Förderbank – (SAB)

Pirnaische Straße 9

01069 Dresden

Weiterführende Links:
Informationen zum Programm „Familienwohnen“ (externer Link) SAB Förderportal: Hier können Sie Anträge einreichen (externer Link)

Kurzzusammenfassung

Kurztext

Sie möchten für Ihre Familie ein Eigenheim in Sachsen bauen oder kaufen? Das Sächsische Staatsministerium für Infrastruktur und Landesentwicklung (SMI) unterstützt Sie mit zinsgünstigen Darlehen.

Volltext

Sie können diese Förderung erhalten, wenn Sie als Familie in Sachsen Wohneigentum zur Selbstnutzung schaffen möchten. Voraussetzung ist, dass mindestens ein Kind unter 18 Jahren in Ihrem Haushalt lebt.

Das Sächsische Staatsministerium für Infrastruktur und Landesentwicklung (SMI) fördert insbesondere Vorhaben, die vorhandenen Wohnraum nutzen oder Emissionen von Kohlenstoffdioxid (CO2) mindern.

Sie erhalten ein zinsgünstiges Darlehen der Sächsischen Aufbaubank – Förderbank – (SAB). Das Darlehen unterstützt Sie bei folgenden Vorhaben:

  • Kauf eines Hauses oder einer Eigentumswohnung.
  • Bau eines neuen Eigenheims.
  • Sanierung, Modernisierung oder Umbau von Gebäuden.
  • Umnutzung von Nichtwohnraum zu Wohnungen.
  • Erwerb und Bau im Rahmen gemeinschaftlicher Wohnprojekte.

Die Darlehen haben eine Laufzeit von bis zu 25 Jahren. Sie profitieren von festen Zinsabschlägen für jedes Kind. Wenn Sie ein Gebäude kaufen, das älter als 30 Jahre ist und dieses energetisch sanieren (Jung kauft Alt), erhalten Sie weitere Zinsvorteile.

Die Förderung der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) soll in der Regel als Teil Ihrer Finanzierung eingebunden werden.

Zusatzinfos 

Verfahrensablauf

Der Weg zu Ihrer Förderung erfolgt in diesen Schritten:

  • Sie reichen Ihren Antrag elektronisch über das Förderportal der Sächsischen Aufbaubank – Förderbank – (SAB) (siehe weiterführende Links) ein.
  • Die SAB prüft Ihre eingereichten Unterlagen und Ihre finanzielle Leistungsfähigkeit.
  • Bei Erfüllung aller Voraussetzungen erhalten Sie einen Bewilligungsbescheid.
  • Sie rufen das Darlehen nach Baufortschritt oder Abschluss der Maßnahme in bis zu 3 Teilbeträgen ab.
  • Nach Abschluss Ihres Vorhabens reichen Sie einen einfachen Verwendungsnachweis bei der SAB ein.

Fristen

Die Antragstellung ist bis zum 31.12.2031 möglich.

rechtliche Voraussetzungen

Sie können die Förderung erhalten, wenn Sie folgende Bedingungen erfüllen:

  • Ihr zu versteuerndes Haushaltseinkommen beträgt maximal 80.000 EUR pro Haushalt, mit einem möglichen Zuschlag bis zu 10.000 EUR für Familienangehörige mit Mobilitätseinschränkungen.
  • Für jedes Kind im Haushalt erhöht sich diese Grenze um 10.000 EUR.
  • Sie bringen mindestens 10 % der Gesamtkosten als Eigenkapital ein.
  • Die Gesamtausgaben Ihres Vorhabens dürfen bei einem Haushalt mit bis zu 4 Personen den Betrag von 550.000 EUR nicht überschreiten.
  • Für jede weitere zum Haushalt gehörende Person erhöht sich die Grenze der Gesamtausgaben um 50.000 EUR.
  • Das Gebäude erreicht mindestens die Energieeffizienzklasse E.
  • Neubauten liegen im Innenbereich der Gemeinde.

Eine Förderung ist ausgeschlossen, wenn Sie bereits zuvor mit einem Eigentumsprogramm des Freistaates Sachsen für Wohneigentum unterstützt wurden. Eine Ausnahme gilt nur für die Zwischenfinanzierung von Grundstücken durch Baugemeinschaften.

Auch Vorhaben, die den Ausstoß von Kohlenstoffdioxid (CO2) nicht angemessen mindern oder geltenden Effizienzstandards widersprechen, können ausgeschlossen sein.

weitere Informationen

Bitte reichen Sie für das Verfahren bei der Sächsischen Aufbaubank – Förderbank – (SAB) folgende Unterlagen ein:

  • Baugenehmigung oder Nachweis über Genehmigungsfreiheit.
  • Einkommensteuerbescheide des vorletzten und vorvorletzten Jahres.
  • Planungsunterlagen und Kostenschätzung nach DIN 276.
  • Nachweis über das vorhandene Eigenkapital von mindestens 10 %.
  • Energiebedarfsausweis bei energetischen Maßnahmen.
  • Bestätigung über ein eingebundenes Darlehen der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW).
  • Bei Kindern mit Behinderung ab 18 Jahren reichen Sie biite den Nachweis über den Bezug von Kindergeld ein.
  • Bei Personen mit Mobilitätsbeeinträchtigung legen Sie bitte den Schwerbehindertenausweis mit entsprechenden Merkzeichen bei.

Rechtsgrundlage

Richtlinie

Förderrichtlinie des Sächsischen Staatsministeriums für Infrastruktur und Landesentwicklung zur Schaffung von selbstgenutztem Wohneigentum für Familien mit Kindern (FRL Familienwohnen)
vom: 23.09.2025
Sächsisches Staatsministerium für Infrastruktur und Landesentwicklung

Weblink zur Förderrichtlinie

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