Förderprogramm

Wohneigentum im ländlichen Raum (RL WLR)

Förderart:
Darlehen
Förderbereich:
Wohnungsbau & Modernisierung
Fördergebiet:
Sachsen
Förderberechtigte:
Privatperson
Fördergeber:

Sächsisches Staatsministerium des Innern

Ansprechpunkt:

Sächsische Aufbaubank – Förderbank – (SAB)

Pirnaische Straße 9

01069 Dresden

Weiterführende Links:
Wohneigentum ländlicher Raum SAB Förderportal

Kurzzusammenfassung

Kurztext

Wenn Sie Maßnahmen planen, um selbstgenutzten Wohnraum im ländlichen Raum zu schaffen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen ein Darlehen erhalten.

Volltext

Der Freistaat Sachsen unterstützt Sie bei der Schaffung, Erweiterung oder Sanierung von selbstgenutztem Wohneigentum im ländlichen Raum.

Die Förderung erhalten Sie für

  • Errichtung von Wohnraum,
  • den Erwerb von bestehendem Wohnraum einschließlich erforderlicher Sanierungsmaßnahmen,
  • den Umbau von Nichtwohnraum in selbstgenutzten Wohnraum,
  • die angemessene und zeitgemäße Sanierung von selbstgenutztem Wohneigentum sowie
  • die Erweiterung von bestehendem selbstgenutzten Wohneigentum.

Sie erhalten die Förderung als Darlehen.

Die Höhe des Darlehens beträgt

  • für die Errichtung von Wohnraum, den Erwerb von bestehendem Wohnraum sowie den Umbau von Nichtwohnraum in Wohnraum mindestens EUR 10.000 und höchstens EUR 80.000 sowie
  • für die Sanierung sowie die Erweiterung von selbstgenutztem Wohneigentum mindestens EUR 8.000 und höchstens EUR 40.000.

Die Laufzeit des Darlehens beträgt bis zu 25 Jahre.

Richten Sie Ihren Antrag bitte an die Sächsische Aufbaubank – Förderbank – (SAB).

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