Förderprogramm

Rückbau von Wohngebäuden

Förderart:
Zuschuss
Förderbereich:
Städtebau & Stadterneuerung, Wohnungsbau & Modernisierung
Fördergebiet:
Sachsen
Förderberechtigte:
Kommune
Fördergeber:

Sächsisches Staatsministerium für Regionalentwicklung

Ansprechpunkt:

Sächsische Aufbaubank – Förderbank – (SAB)

Pirnaische Straße 9

01069 Dresden

Weiterführende Links:
Landesprogramm Rückbau Wohngebäude (L-RW)

Kurzzusammenfassung

Kurztext

Wenn Sie den Rückbau leerstehender Wohngebäude planen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.

Volltext

Der Freistaat Sachsen unterstützt Sie beim Rückbau von dauerhaft nicht mehr benötigten Wohngebäuden. Zu den Wohngebäuden und den anzurechnenden Wohnflächen gehören auch die Gewerbeflächen in überwiegend zum Wohnen genutzten Gebäuden.

Sie erhalten die Förderung für

  • Abbruch und Demontage des Bauwerkes einschließlich der Ver- und Entsorgungsleitungen,
  • Abtransport des Abbruchmaterials einschließlich der Enddeponie,
  • Sicherungsmaßnahmen an abgetrennten Ver- und Entsorgungsleitungen,
  • einfache Begrünung des Grundstückes nach der Rückbaumaßnahme,
  • notwendige Baunebenkosten,
  • Freimachung von Wohnungen und
  • abbruchbedingte Instandsetzung an Nachbarhäusern.

Sie erhalten die Förderung als Zuschuss.

Die Höhe des Zuschusses beträgt bis zu EUR 50,00 pro Quadratmeter zurückgebauter Wohnfläche.

Richten Sie Ihren Antrag bitte zu festgelegten Fristen an die Sächsische Aufbaubank.

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