Förderprogramm

Sächsischer Kleinprojektefonds für Entwicklungszusammenarbeit (Auslandsprojektförderung Sachsen)

Förderart:
Zuschuss
Förderbereich:
Gesundheit & Soziales, Frauenförderung
Fördergebiet:
Sachsen
Förderberechtigte:
Verband/Vereinigung
Ansprechpunkt:

Stiftung Nord-Süd-Brücken

Greifswalder Straße 33a

10405 Berlin

Weiterführende Links:
Auslandsprojekte aus Mitteln des Freistaates Sachsen

Kurzzusammenfassung

Kurztext

Wenn Sie Maßnahmen zur Verbesserung der materiellen Lebensbedingungen benachteiligter Gruppen in Entwicklungsländern sowie zur Stärkung ihrer Fähigkeiten durchführen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.

Volltext

Die Sächsische Staatskanzlei unterstützt Sie bei der Durchführung von Entwicklungsprojekten und -initiativen im Ausland.

Sie erhalten die Förderung für Projekte in folgenden Bereichen

  • Bildung,
  • Infrastruktur und medizinische Versorgung,
  • Stabilisierung der aktuellen Flüchtlingsherkunftsländer,
  • Umwelt- und Klimaschutz,
  • Land-, Forst- und Ernährungswirtschaft einschließlich der Sicherung der natürlichen Lebensgrundlagen,
  • humanitäre Maßnahmen,
  • Geschlechtergerechtigkeit sowie Selbstbestimmung für Mädchen und Frauen,
  • Digitalisierung sowie
  • Stärkung der Menschenrechte.

Sie erhalten die Förderung als Zuschuss.

Die Höhe der Förderung beträgt bis zu 75 Prozent, in priorisierten Ländern (Uganda, Tansania (außer Sansibar), Äthiopien, Kenia, Ukraine) bis zu 80 Prozent der förderfähigen Gesamtausgaben, bis maximal EUR 25.000.

Reichen Sie Ihren Antrag bitte bei der Stiftung Nord-Süd-Brücken ein. Anträge bis zu einer Fördersumme von EUR 6.000 können Sie zum 20. eines Monats einreichen. Bei höheren Fördersummen beachten Sie bitte die Fristen der Stiftung Nord-Süd-Brücken.

Service
Service

Wie können wir Ihnen helfen?