Förderprogramm

Förderrichtlinie Siedlungswasserwirtschaft (RL SWW/2016)

Förderart:
Zuschuss, Darlehen
Förderbereich:
Umwelt- & Naturschutz, Infrastruktur
Fördergebiet:
Sachsen
Förderberechtigte:
Privatperson, Öffentliche Einrichtung, Kommune
Fördergeber:

Sächsisches Staatsministerium für Energie, Klimaschutz, Umwelt und Landwirtschaft

Ansprechpunkt:

Sächsische Aufbaubank – Förderbank – (SAB)

Pirnaische Straße 9

01069 Dresden

Weiterführende Links:
Förderung von Maßnahmen der Siedlungswasserwirtschaft – Öffentliche Aufgabenträger (RL SWW/2016)

Kurzzusammenfassung

Kurztext

Wenn Sie in Abwasseranlagen investieren, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen Zuschüsse oder Darlehen bekommen.

Volltext

Der Freistaat Sachsen fördert Investitionen in Abwasserbeseitigungsanlagen.

Sie bekommen die Förderung für folgende Vorhaben:

  • Ertüchtigung und Ersatzneubau öffentlicher Kläranlagen über den am 1.1.2016 geltenden Stand der Technik hinaus,
  • Ertüchtigung vollbiologischer Kleinkläranlagen, die dem am 1.1.2016 geltenden Stand der Technik entsprechen, durch eine erweiterte Reinigungsstufe,
  • Neubau von Überleitungssammlern, für die eine besondere fachliche Notwendigkeit besteht,
  • Neubau oder Ertüchtigung von Sonderbauwerken (zum Beispiel Regenüberlauf- und Regenrückhaltebecken, Pumpstationen),
  • Sofort- und Sicherungsmaßnahmen zur Gefahrenabwehr sowie
  • Instandsetzungs- und Ersatzmaßnahmen an Wasserversorgungs- beziehungsweise Abwasseranlagen bei Elementarschäden.

Wenn Sie in eine öffentliche Anlage investieren, erhalten Sie die Förderung als verbilligtes Darlehen mit Tilgungszuschuss oder als Zuschuss.

Wenn Sie in eine private Kleinkläranlage investieren, können Sie einen Zuschuss erhalten.

Die Förderung beträgt bis zu 50 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben.

Wenn Sie ein öffentliches Vorhaben umsetzen, gilt:

  • Der Darlehenszins kann auf bis zu 0,2 Prozentpunkte verbilligt werden, bei einer Laufzeit von bis zu 20 Jahren.
  • Die Bagatellgrenze liegt bei einer Fördersumme von EUR 25.000.

Wenn Sie eine private Kleinkläranlage ertüchtigen, beträgt der Zuschuss maximal EUR 750,00.

Für die Hochwasserschadensbeseitigung können Sie einen Zuschuss von bis zu 90 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben bekommen.

Für Maßnahmen zur Ertüchtigung und zum Ersatzneubau bestehender Abwasserkanäle können Sie keinen Antrag mehr stellen.

Reichen Sie bitte den Antrag vor Beginn der zu fördernden Maßnahme formgebunden bei der Sächsischen Aufbaubank – Förderbank – (SAB) ein.

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