Förderprogramm

Berufliche Orientierung für Schülerinnen und Schüler durch kommunale Gebietskörperschaften im Freistaat Sachsen (SMK FRL BO kGKS)

Förderart:
Zuschuss
Förderbereich:
Aus- & Weiterbildung
Fördergebiet:
Sachsen
Förderberechtigte:
Kommune
Fördergeber:

Sächsisches Staatsministerium für Kultus (SMK)

Ansprechpunkt:

Sächsische Aufbaubank – Förderbank – (SAB)

Pirnaische Straße 9

01069 Dresden

Weiterführende Links:
Berufliche Orientierung für Schülerinnen und Schüler durch kommunale Gebietskörperschaften im Freistaat Sachsen (SMK FRL BO kGKS)

Kurzzusammenfassung

Kurztext

Wenn Sie Maßnahmen der Berufsorientierung für Schülerinnen und Schüler anbieten, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.

Volltext

Das Land Sachsen unterstützt Sie als Kommune bei Maßnahmen für Schülerinnen und Schüler zur beruflichen Orientierung.

Gefördert werden folgende Maßnahmen:

  • Fördergegenstand 1: Regionale Koordinierungsstellen für BO (RKO),
  • Fördergegenstand 2: Projektdurchführung von „komm auf Tour“,
  • Fördergegenstand 3: „SCHAU REIN! Woche der offenen Unternehmen Sachsen“ und
  • Fördergegenstand 4: Koordinatorin und Koordinator für die Kooperation von allgemeinbildenden und berufsbildenden Schulen.

Sie erhalten die Förderung als Zuschuss. Die Höhe des Zuschusses beträgt für

  • Fördergegenstand 1 normalerweise bis zu 75 Prozent, unter bestimmten Voraussetzungen bis zu 90 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben, höchstens EUR 90.000 pro Haushaltsjahr,
  • Fördergegenstand 2 bis zu 50 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben, höchstens EUR 30.000,
  • Fördergegenstand 3 pauschal EUR 13.000,
  • Fördergegenstand 4 normalerweise bis zu 75 Prozent, unter bestimmten Voraussetzungen bis zu 90 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben, höchstens EUR 135.000 pro Haushaltsjahr.

Ihren Antrag stellen Sie bitte bei der Sächsischen Aufbaubank – Förderbank – (SAB).

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