Förderprogramm

Sportförderrichtlinie

Förderart:
Zuschuss
Förderbereich:
Kultur, Medien & Sport
Fördergebiet:
Sachsen
Förderberechtigte:
Kommune, Verband/Vereinigung
Fördergeber:

Sächsisches Staatsministerium des Innern

Ansprechpunkt:

Sächsische Aufbaubank - Förderbank - (SAB)

Abteilung Infrastruktur und Gemeinwesen

Pirnaische Straße 9

01069 Dresden

Kurzzusammenfassung

Kurztext

Wenn Sie Maßnahmen zur Förderung von Breiten- und Leistungssport planen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.

Volltext

Der Freistaat Sachsen unterstützt den Breiten- und Leistungssport.

Sie erhalten die Förderung im konsumtiven Bereich für

  • die Betriebs- und Unterhaltungskosten der sächsischen Olympiastützpunkte sowie der Sport- und Sportleiterschulen,
  • die Vorbereitung und Durchführung in Sachsen stattfindender, offizieller nationaler und internationaler Meisterschaften sowie weiterer, international bedeutsamer Großsportveranstaltungen,
  • die hauptamtlichen Bundesstützpunktleiter im Freistaat Sachsen,
  • Maßnahmen des Breitensports sowie der Nachwuchsförderung im Leistungssport einschließlich entsprechender Aktivitäten im Behindertensport,
  • die Geschäftsstelle des Landessportbundes Sachsen e.V.

Sie erhalten die Förderung im investiven Bereich für

  • Vorhaben zur Sicherung, Sanierung, Modernisierung sowie der Neu-, Aus- und Umbau von Sportstätten und Einrichtungen der Sport- und Sportleiterschulen sowie Olympiastützpunkte mit den zugehörigen Standorten,
  • die Beschaffung von Sportgeräten sowie von Großsportgeräten mit einem Wert von über EUR 5.100.

Sie erhalten die Förderung als Zuschuss. Die Höhe des Zuschusses im konsumtiven Bereich richtet sich nach der Art der Maßnahme. Die Höhe des Zuschusses im investiven Bereich beträgt bis zu 50 Prozent, bei Investitionen in Sport- und Sportleiterschulen bis zu 80 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben.

Bei Investitionsvorhaben an Olympiastützpunkten beträgt der Landeszuschuss normalerweise 30 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben.

Richten Sie Ihren Antrag im Rahmen der konsumtiven Sportförderung bitte bis zum 30.11. für das Folgejahr, im Falle von Großveranstaltungen spätestens 3 Monate vor der Vergabeentscheidung an das Sächsische Staatsministerium des Innern.

Ihren Antrag im Rahmen der investiven Sportförderung reichen Sie für Vorhaben an Olympiastützpunkten, an Stätten des Leistungssports und an Sport- und Sportleiterschulen normalerweise bis zum 30.9. für das Folgejahr beim Staatsministerium des Innern ein. Für alle übrigen Vorhaben im Rahmen der investiven Sportförderung reichen Sie Ihren Antrag normalerweise bis zum 30.9. für das Folgejahr bei der Sächsischen Aufbaubank – Förderbank – (SAB) Abteilung Infrastruktur und Gemeinwesen ein.

Als Verein reichen Sie Ihren Antrag für die Beschaffung von Großsportgeräten über den Landessportbund ein.

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