Förderprogramm

Stadtgrün, Lärm, Radon/2023 Teil A EFRE-Förderung

Förderart:
Zuschuss
Förderbereich:
Infrastruktur, Umwelt- & Naturschutz, Mobilität
Fördergebiet:
Sachsen
Förderberechtigte:
Kommune, Öffentliche Einrichtung, Unternehmen
Fördergeber:

Sächsisches Staatsministerium für Energie, Klimaschutz, Umwelt und Landwirtschaft (SMUL)

Ansprechpunkt:

Sächsische Aufbaubank – Förderbank – (SAB)

Pirnaische Straße 9

01069 Dresden

Weiterführende Links:
Stadtgrün-Lärmminderung (FRL Stadtgrün-Lärm/2022) Förderrichtlinie Stadtgrün, Lärm, Radon (FRL Stadtgrün, Lärm, Radon/2023) SAB Förderportal

Kurzzusammenfassung

Kurztext

Wenn Sie eine grüne Infrastruktur in Wohngebieten, Maßnahmen zur Lärmminderung oder Schutzmaßnahmen vor Radon planen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.

Volltext

Der Freistaat Sachsen unterstützt Sie mit Mitteln aus dem Europäischen Fonds für regionale Entwicklung (EFRE) bei Maßnahmen zur Stärkung und Sicherung biodiversitätsfördernder grüner Infrastrukturen in Siedlungsbereichen, bei Lärmschutzmaßnahmen an hochbelasteten Straßenverkehrswegen sowie bei Vorhaben zur Reduzierung der Radonkonzentration an öffentlichen Gebäuden und Gebäuden, vor allem in Radonvorsorgegebieten.

Sie bekommen die Förderung für

  • Vorhaben und die Erarbeitung von Konzepten zur Stärkung der Biodiversität im Siedlungsbereich (Stadtgrün), die der Anlage, Aufwertung oder Vernetzung von Grün- und Freiflächen, Fassadenbegrünungen und Dachbegrünungen dienen,
  • aktive grüne beziehungsweise aktive nicht grüne sowie passive Lärmminderungsmaßnahmen (beispielsweise Lärmschutzwände, lärmmindernde Fassaden, bauliche Vorhaben an/in Innenräumen wie der Einbau von Schallschutzfenstern),
  • Vorhaben zur Reduzierung der Radonkonzentration in Bestandsbauten mit Arbeitsplätzen einschließlich Aufenthaltsräumen, beispielsweise mittels Abdichtungen, Lüftungsanlagen oder Absauganlagen.

Sie bekommen die Förderung als Zuschuss.

Die Höhe des Zuschusses beträgt bei 

  • Stadtgrünmaßnahmen 75 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben,
  • Stadtgrünkonzepten 75 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben,
  • aktiven grünen Lärmminderungsmaßnahmen 80 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben,
  • aktiven nicht grünen sowie passiven Lärmminderungsmaßnahmen 75 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben,
  • Maßnahmen zur Radonreduzierung
    • 75 Prozent der förderfähigen Ausgaben, jedoch maximal EUR 60.000 für kommunale Gebietskörperschaften und kommunale Unternehmen sowie für gemeinnützige Organisationen und anerkannte Religionsgemeinschaften,
    • 65 Prozent der förderfähigen Ausgaben, jedoch maximal EUR 60.000 für kleine und mittlere Unternehmen (KMU).

Die Höhe der förderfähigen Gesamtausgaben muss bei 

  • Stadtgrünmaßnahmen mindestens EUR 100.000 betragen (Bagatellgrenze),
  • Stadtgrünkonzepten unter EUR 50.000 liegen,
  • Lärmminderungsmaßnahmen mindestens EUR 200.000 betragen (Bagatellgrenze), jedoch unter EUR 800.000 liegen,
  • Maßnahmen zur Radonreduzierung mindestens EUR 5.000 betragen (Bagatellgrenze), jedoch unter EUR 200.000 liegen.

Richten Sie Ihren Antrag bitte vor Beginn der Maßnahme und ausschließlich online über das Förderportal an die Sächsische Aufbaubank – Förderbank – (SAB).

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