Förderprogramm

Teichwirtschaft und Naturschutz (RL TWN/2023)

Förderart:
Zuschuss
Förderbereich:
Landwirtschaft & Ländliche Entwicklung, Umwelt- & Naturschutz
Fördergebiet:
Sachsen
Förderberechtigte:
Unternehmen, Kommune, Verband/Vereinigung
Fördergeber:

Sächsisches Staatsministerium für Energie, Klimaschutz, Umwelt und Landwirtschaft (SMUL)

Ansprechpunkt:

Sächsisches Landesamt für Umwelt, Landwirtschaft und Geologie

Zur Wetterwarte 11

01109 Dresden

Weiterführende Links:
Teichwirtschaft und Naturschutz DIANAweb

Kurzzusammenfassung

Kurztext

Wenn Sie Maßnahmen zur Teichpflege und naturgerechten Teichbewirtschaftung planen, die auf die Erhaltung bedrohter, kulturhistorisch wertvoller Teiche, dortigen Umweltschutz und den Schutz der biologischen Vielfalt ausgerichtet sind, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.

Volltext

Der Freistaat Sachsen unterstützt Sie bei Vorhaben der Teichpflege und naturschutzgerechten Teichbewirtschaftung.

Mit Mitteln des Europäischen Meeres-, Fischerei- und Aquakulturfonds (EMFAF) erhalten Sie die Förderung für Maßnahmen, die auf die Erhaltung bedrohter, kulturhistorisch wertvoller Teiche sowie auf den Schutz und die Verbesserung der Umwelt sowie der biologischen Vielfalt ausgerichtet sind. Mit Mitteln der Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes“ (GAK) erhalten Sie die Förderung für Maßnahmen, die dazu beitragen, Lebensgemeinschaften der Teiche in ihrer Vielfalt zu erhalten und zu verbessern und insbesondere den guten Erhaltungszustand der Stillgewässer-Lebensräume und der daran gebundenen Arten zu erreichen beziehungsweise zu sichern.

Unterstützt werden EMFAF-finanzierte Vorhaben in folgenden Bereichen:

  • Teichpflege und Erhalt der Kulturlandschaft,
  • Naturschutzgerechte Teichbewirtschaftung – Artenschutz und Lebensräume, Teichbodenvegetation, Wasserpflanzen, Brutteiche,
  • Naturschutzgerechte Teichbewirtschaftung – Zielertrag – ohne Raubfischbesatz,
  • Naturschutzgerechte Teichbewirtschaftung – Zielertrag – ohne Welsbesatz,
  • Biokarpfen ohne Ertragsvorgabe,
  • Biokarpfen mit Zielertrag.

Unterstützt werden GAK-finanzierte Vorhaben in folgenden Bereichen:

  • Naturschutzteiche nur mit Friedfischbesatz,
  • Naturschutzteiche ohne Fischbesatz,
  • Naturschutzteiche – Dauerstau,
  • Naturschutzteiche – Molche.

Sie erhalten die Förderung als Zuschuss.

Die Höhe der Förderung hängt von Art und Umfang Ihrer Maßnahme ab.

Reichen Sie Ihren Antrag bitte über das Online-Antragsportal DIANAweb ein.

Die jährlichen Auszahlungsanträge reichen Sie für alle Vorhaben vollständig ausgefüllt und unterschrieben bis zum 15.5. eines Jahres beim Sächsischen Landesamt für Umwelt, Landwirtschaft und Geologie ein.

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