Förderprogramm

Tourismusmarketing und Destinationsentwicklung (FRL Tourismus)

Förderart:
Zuschuss
Förderbereich:
Infrastruktur, Regionalförderung
Fördergebiet:
Sachsen
Förderberechtigte:
Unternehmen, Verband/Vereinigung
Fördergeber:

Sächsisches Staatsministerium für Wissenschaft, Kultur und Tourismus

Ansprechpunkt:

Sächsische Aufbaubank – Förderbank – (SAB)

Pirnaische Straße 9

01069 Dresden

Weiterführende Links:
Tourismusmarketing und Destinationsentwicklung

Kurzzusammenfassung

Kurztext

Wenn Sie Vorhaben im Tourismusmarketing oder in der Entwicklung von Destinationen planen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss bekommen.

Volltext

Der Freistaat Sachsen fördert Maßnahmen des Tourismusmarketings und der Destinationsentwicklung.

Sie erhalten die Förderung für

  • touristische Marketingmaßnahmen aus den Destinationen zur Gewinnung neuer Gäste von außerhalb Sachsens und zur Stärkung des Images der Destinationen im In- und Ausland,
  • innovative Marketingmaßnahmen mit Wirkung außerhalb Sachsens, die der Umsetzung der touristischen Dachmarke Sachsens dienen,
  • Maßnahmen der Marktforschung für die Destinationen,
  • Maßnahmen zur Entwicklung einer wettbewerbsfähigen Destination entsprechend der jeweils aktuellen Tourismusstrategie,
  • Maßnahmen, die auf eine stärkere Nutzung von für den Tourismus zweckgebundenen Finanzierungsinstrumenten zielen, sowie
  • Maßnahmen zur Entwicklung grenzübergreifender Destinationen.

Sie erhalten die Förderung als Zuschuss.

Die Höhe des Zuschusses beträgt bis zu 50 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben.

Ihre Förderung der Destinationsmanagementorganisation umfasst bis zu 25 Prozent, wenn die Destination gemäß der aktuellen sächsischen Tourismusstrategie als nicht wettbewerbsfähig eingestuft ist.

In einzelnen Fällen und wenn das Land ein besonderes Interesse hat, liegt die Förderung bei höchstens 80 Prozent.

Der Landestourismusverband Sachsen e.V. erhält einen Zuschuss bis zur im Haushaltsplan geplanten Höhe.

Reichen Sie bitte Ihre Förderanträge für die Bereiche Tourismusmarketing und Destinationsentwicklung getrennt bei der Sächsischen Aufbaubank – Förderbank – (SAB) ein. Anträge können Sie ab dem 1.10. bis zum 15.11. für das Folgejahr oder in demselben Jahr einreichen.

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